Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) laufend prüfen

IHATEC II Förderung: Zuschuss für Innovative Hafentechnologien

Geprüft am 2026-06-26
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die IHATEC II Förderung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung, Automatisierung und nachhaltigen Transformation in deutschen See- und Binnenhäfen. Gefördert werden Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen per nicht rückzahlbarem Zuschuss. Die genauen Quoten und Fristen richten sich nach dem jeweiligen Förderaufruf – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung der IHATEC II Förderung

Mit dem Programm Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II) fördert der Bund zielgerichtet praxisnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Hafenbereich. Das Hauptziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hafenstandorte durch den Einsatz digitaler Technologien, automatisierter Logistikketten sowie umweltfreundlicher Hafeninfrastruktur zu stärken.

Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Finanzhilfen (Zuschuss). Antragsberechtigt sind sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und öffentliche Institutionen. Projektverbünde zwischen Wirtschaft und Wissenschaft werden besonders berücksichtigt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie innovative Technologien für Binnen- oder Seehäfen entwickeln oder erproben möchten.
  • Sie ein Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben in einem Konsortium mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft planen.
  • Ihr Vorhaben zur Digitalisierung, Automatisierung oder Emissionsreduzierung in der Hafenlogistik beiträgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um Standardinvestitionen ohne Forschungs- und Innovationsgehalt handelt.
  • Das Projekt bereits vor der offiziellen Antragstellung bzw. Bewilligung begonnen wurde.
  • Kein direkter Bezug zur Hafentechnologie oder Hafeninfrastruktur besteht.

Förderbereiche und förderfähige Maßnahmen

Die IHATEC II Förderung konzentriert sich auf zukunftsweisende Handlungsfelder im maritimen Sektor und der Binnenschifffahrt. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die den Technologietransfer von der angewandten Forschung in die Hafenpraxis beschleunigen.

  • Digitalisierung und Automatisierung: Entwicklung intelligenter Logistiksysteme, KI-gestützte Hafensteuerung und vernetzte Hafeninfrastruktur.
  • Infrastruktur und Mobilitaet: Modifizierung und Modernisierung von Umschlag- und Transporttechnologien für einen effizienten Güterumschlag.
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Integration alternativer Antriebe, Reduzierung von Emissionen und Energieeffizienz im Hafenbetrieb.

Förderfähig sind typischerweise Personalaufwendungen für Projektbeteiligte, sächliche Projektkosten, Auftragsforschung sowie vorhabensbezogene Investitions- und Instrumentenkosten – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag bei der IHATEC II Förderung

  1. Aufruf prüfen: Die Antragstellung erfolgt meist im Rahmen spezifischer Förderaufrufe über den zuständigen Projektträger.
  2. Skizzeneinreichung: In der Regel reichen Sie im ersten Schritt eine detaillierte Projekt- oder Skizzenbeschreibung ein.
  3. Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie aufgefordert, den förmlichen Förderantrag vorzulegen.
  4. Bewilligung & Maßnahmebeginn: Nach Prüfung durch den Projektträger erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung starten.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie den Antrag bzw. warten Sie den vorzeitigen Maßnahmebeginn ab, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge für das Projekt unterzeichnen. Ein vorzeitiger Projektstart führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderquote / Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Geltungsbereich Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Unternehmen (KMU & Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen
Status laufend prüfen (aufrufgestützt)
Förderfähigkeit prüfen

Möchten Sie Fördergelder für Ihr Hafenprojekt nutzen?

Erfahren Sie unverbindlich, ob Ihr Innovationsvorhaben förderfähig ist. Wir unterstützen Sie bei der Ersteinschätzung und verbinden Sie bei Bedarf mit erfahrenen Fördermittelexperten.

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Häufige Fragen zur IHATEC II Förderung

Wer ist für die IHATEC II Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl KMU als auch Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen in Deutschland.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch die IHATEC II Förderung?

Die konkrete Förderquote und die maximale Förderhöhe hängen vom jeweiligen Förderaufruf, der Art des Antragsstellers (z. B. KMU-Bonus) und dem Projektumfang ab – siehe Förderrichtlinie.

Können auch Binnenhäfen von der IHATEC II Förderung profitieren?

Ja, die Förderrichtlinie adressiert sowohl Technologien für Seehäfen als auch für Binnenhäfen und deren logistische Anbindung.

Müssen Projekte zwingend in Kooperation durchgeführt werden?

Einzelprojekte sowie Verbundprojekte sind möglich, allerdings werden Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oft bevorzugt gefördert, um den Praxistransfer zu stärken.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.