IBG Stille Beteiligungen Sachsen-Anhalt: Finanzierung für KMU & Gründer
Wer bekommt was? Die IBG Stille Beteiligungen im Überblick
Die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unterstützt mit ihren Stillen Beteiligungen Unternehmen und Existenzgründungen im Bundesland Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken und ihnen eine flexible Finanzierung für Wachstum, Innovation oder die Festigung ihrer Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Da es sich um eine beihilfefreie Förderung handelt, sind die Konditionen oft marktnah, bieten aber eine wertvolle Ergänzung zu klassischen Bankkrediten.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Gründung in Sachsen-Anhalt ansässig ist.
- Sie ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) führen.
- Sie eine eigenkapitalstärkende, flexible Finanzierung suchen.
- Sie Investitionen, Wachstum oder Innovationsprojekte planen.
- Ihr Unternehmen außerhalb Sachsen-Anhalts liegt.
- Sie ausschließlich klassische Zuschüsse suchen.
- Ihr Finanzierungsbedarf sehr gering ist und durch Eigenmittel gedeckt werden kann.
Förderfähige Kosten und Verwendungszwecke
Da es sich um eine Beteiligungsfinanzierung handelt, sind die Mittel in der Regel breit einsetzbar für betriebliche Zwecke. Dazu gehören Investitionen in Sachanlagen, Betriebsmittel, Forschung und Entwicklung, Markterschließung oder die Deckung von Anlaufkosten bei Gründungen. Die genauen Verwendungszwecke werden im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung individuell festgelegt.
So läuft der Antrag für die IBG Stille Beteiligungen Sachsen-Anhalt
- Erste Kontaktaufnahme – Nehmen Sie direkt Kontakt mit der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und erste Informationen zu erhalten.
- Einreichung der Unterlagen – Bereiten Sie einen Businessplan, Finanzierungsplan und weitere Unternehmensdokumente vor und reichen Sie diese ein.
- Prüfung und Verhandlung – Die IBG prüft Ihr Vorhaben detailliert. Es folgen Gespräche und Verhandlungen über die Konditionen der Stillen Beteiligung.
- Beteiligungsvereinbarung – Bei positivem Ergebnis wird eine Beteiligungsvereinbarung geschlossen.
- Auszahlung – Nach Vertragsabschluss erfolgt die Auszahlung der Beteiligungssumme.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Beteiligung |
| Förderquote | nicht pauschal bezifferbar – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | nicht pauschal bezifferbar – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu den IBG Stillen Beteiligungen Sachsen-Anhalt
Wer kann die IBG Stillen Beteiligungen beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor und dem produzierenden Gewerbe.
Wie hoch ist die Beteiligungssumme oder -quote?
Die genaue Höhe der Beteiligung und die damit verbundene Quote sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf Ihres Vorhabens und werden in der Beteiligungsvereinbarung mit der IBG festgelegt. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die offizielle Förderrichtlinie.
Was bedeutet „Stille Beteiligung“ und „keine Beihilfe“?
Eine Stille Beteiligung stärkt Ihr Eigenkapital, ohne dass die IBG direkt Gesellschafter wird oder Mitspracherechte im operativen Geschäft erhält. „Keine Beihilfe“ bedeutet, dass die Finanzierung nicht als staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts gilt, was die Antragstellung und Kumulierung mit anderen Förderungen vereinfachen kann.
Können die Stillen Beteiligungen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Ja, da es sich um eine beihilfefreie Beteiligung handelt, ist die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen in der Regel unproblematisch möglich und sogar gewünscht, um eine solide Finanzierungsstruktur zu schaffen.
Welche Branchen können von dieser Förderung profitieren?
Das Programm richtet sich explizit an Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor und dem produzierenden Gewerbe in Sachsen-Anhalt.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
Ähnliche Förderprogramme für Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Neben den IBG Stillen Beteiligungen existieren weitere attraktive Programme zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und zur Unterstützung von Investitionen in Sachsen-Anhalt. Dazu zählen beispielsweise Beteiligungsfonds für junge Unternehmen in Sachsen-Anhalt oder der Unternehmensfinanzierung für den Mittelstand. Eine individuelle Prüfung hilft Ihnen, die optimale Kombination zu finden.