IBB Wohnungsneubaufonds Berlin: Soziale Wohnraumförderung
Förderziel und Antragsberechtigung beim IBB Wohnungsneubaufonds
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Berlin Investitionen in den sozialen Miet- und Genossenschaftswohnungsbau sowie die Modernisierung von Wohnraum. Ziel ist die Erhöhung des Bestands an gebundenem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung im Berliner Stadtgebiet.
Antragsberechtigt sind private Investoren, Unternehmen der Immobilienbranche, Wohnungsgenossenschaften, Verbände und Vereine sowie öffentliche Einrichtungen. Unabhängig von der Unternehmensgröße – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – können Vorhaben im Land Berlin gefördert werden.
- Sie Wohnraumprojekte im Miet- oder Genossenschaftswohnungsbau in Berlin planen.
- Sie Mietpreis- und Belegungsbindungen für den Wohnraum eingehen.
- Sie als Privatperson, Unternehmen, Verein oder öffentliche Einrichtung investieren.
- Das Bau- oder Modernisierungsvorhaben außerhalb des Landes Berlin liegt.
- Keine Sozialwohnungsbindung für die Wohnungen vereinbart wird.
- Das Projekt bereits vor Antragstellung verbindlich begonnen wurde.
Förderfähige Maßnahmen und Konditionen
Gefördert werden Vorhaben im Rahmen des Wohnungsneubaus und der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Berlin. Die Finanzierung setzt sich typischerweise aus zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen zusammen.
Konkrete Förderhöhen, Zinssätze, Laufzeiten und Tilgungszuschüsse entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Förderrichtlinie, da diese je nach Programmmodul und Förderaufruf variieren – siehe Förderrichtlinie der Investitionsbank Berlin (IBB).
So läuft die Antragstellung für den IBB Wohnungsneubaufonds
- Beratung & Vorbereitung: Abstimmung des Bau- oder Modernisierungsvorhabens und Prüfung der Fördervoraussetzungen bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
- Antragseinreichung: Vollständiges Einreichen aller Antragsunterlagen sowie Nachweise zur Einhaltung der sozialen Wohnraumförderung vor Beginn der Bauarbeiten.
- Prüfung & Bewilligung: Formalia- und Kreditwürdigkeitsprüfung durch die IBB mit anschließendem Förderbescheid.
- Umsetzung & Nachweis: Durchführung der Maßnahmen und anschließende Nachweisführung über die vereinbarten Miet- und Belegungsbindungen.
| Förderart | Kredit, Zuschuss |
| Förderbereich | Wohnungsbau, Modernisierung |
| Förderquote / Förderhöhe | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitionsbank Berlin (IBB) |
| Region | Berlin |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zum IBB Wohnungsneubaufonds
Wer ist für den IBB Wohnungsneubaufonds in Berlin antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Das gilt unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße für Projekte auf Berliner Stadtgebiet.
Welche Maßnahmen werden über den Fonds unterstützt?
Gefördert werden der Wohnungsneubau sowie die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung im Land Berlin.
Wie hoch sind Kredit und Zuschuss beim IBB Wohnungsneubaufonds?
Konkrete Summen und Förderquoten sind projektspezifisch gestaltet und der offiziellen Richtlinie der Investitionsbank Berlin zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.
Darf mit dem Bauvorhaben vor der Antragstellung begonnen werden?
Nein. Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die vor der verbindlichen Antragstellung und Genehmigung noch nicht begonnen wurden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.