IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft: Ihr Kredit für Schleswig-Holstein
Das IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft ist ein zentrales Instrument der Investitionsförderung in Schleswig-Holstein. Es ermöglicht Unternehmen aller Größen – von der Existenzgründerin bis zum Großunternehmen – die Finanzierung notwendiger Investitionen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Fokus liegt auf einer breiten Palette von Branchen, um die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Bundeslandes zu unterstützen.
- Sie ein Unternehmen oder eine Existenzgründung in Schleswig-Holstein sind.
- Sie Investitionen tätigen möchten, die der Festigung oder Entwicklung Ihres Unternehmens dienen.
- Ihr Vorhaben den Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur-/Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe oder Land-/Forst-/Fischwirtschaft zuzuordnen ist.
- Sie einen flexiblen Kredit zur Finanzierung suchen.
- Ihr Unternehmen außerhalb Schleswig-Holsteins angesiedelt ist.
- Sie ausschließlich Zuschüsse ohne Kreditanteil suchen.
- Ihr Vorhaben in einer nicht förderfähigen Branche liegt.
Förderfähige Kosten und Konditionen des Investitionsdarlehens
Das IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft ist primär für die Finanzierung von Investitionen konzipiert, die zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis Ihres Unternehmens beitragen. Dazu gehören typischerweise Anschaffungen von Maschinen, Anlagen, der Bau oder Erwerb von Betriebsgebäuden sowie die Finanzierung von Betriebsmitteln, die im Rahmen einer Gesamtinvestition anfallen. Die genauen Konditionen wie Zinssätze, Laufzeiten und Tilgungsmodalitäten sind variabel und richten sich nach der Bonität des Antragstellers sowie der jeweiligen Ausgestaltung des Darlehens. Eine konkrete Förderhöhe oder feste Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht ausgewiesen; diese sind der jeweils gültigen Förderrichtlinie der IB.SH zu entnehmen.
So läuft der Antrag für das IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und die Förderfähigkeit zu klären. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen wie Businessplan, Finanzierungsübersicht und Angebote.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag über die vorgesehenen Kanäle der IB.SH ein. Dies erfolgt in der Regel über Ihre Hausbank oder direkt bei der IB.SH.
- Prüfung und Bewilligung – Die IB.SH prüft Ihren Antrag und Ihre Bonität. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Darlehensvertrag.
- Auszahlung und Verwendungsnachweis – Nach Vertragsunterzeichnung und Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen wird das Darlehen ausgezahlt. Sie sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Eckdaten des Programms
| Programmname | IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft |
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen, Existenzgründer |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft
Wer kann das IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz und Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein.
Welche Branchen werden mit dem Darlehen unterstützt?
Das Programm ist branchenoffen für Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur-/Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe und Land-/Forst-/Fischwirtschaft.
Wie hoch sind die Förderhöhe und die Förderquote?
Die genaue Förderhöhe und die Konditionen des Darlehens sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach dem individuellen Vorhaben und der Bonität des Antragstellers. Verbindliche Informationen dazu entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie der IB.SH.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei diesem Kreditprogramm?
Als Maßnahmebeginn gilt jede verbindliche Bestellung, Beauftragung oder der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Der Antrag für das IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft muss immer vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Kann das Darlehen mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung des IB.SH Investitionsdarlehens Wirtschaft mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets im Einzelfall geprüft und mit den beihilferechtlichen Vorgaben abgestimmt werden. Eine vorherige Abstimmung mit der IB.SH ist hier dringend empfohlen.
Ähnliche Förderprogramme in Schleswig-Holstein
- IB.SH Mittelstandskredit – Allgemeine Finanzierung für KMU in SH.
- IB.SH Digitalisierungsdarlehen – Spezifische Förderung digitaler Vorhaben.
- IB.SH Energieeffizienz-Darlehen – Unterstützung für nachhaltige Investitionen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.