IB-Grunderwerbsdarlehen Sachsen-Anhalt: Günstige Finanzierung für Ihr Grundstück
Mit dem IB-Grunderwerbsdarlehen Sachsen-Anhalt fördert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für gewerbliche Zwecke. Dieses Kreditprogramm richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründende, die in Sachsen-Anhalt investieren möchten. Ziel ist es, Unternehmen bei der Schaffung oder Erweiterung ihrer Betriebsstandorte zu unterstützen und damit die regionale Wirtschaft zu stärken.
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Existenzgründer in Sachsen-Anhalt sind.
- Sie ein Grundstück oder grundstücksgleiche Rechte für ein gewerbliches Vorhaben erwerben möchten.
- Ihr Vorhaben in den Bereichen Existenzgründung, Festigung, Unternehmensfinanzierung oder Energieeffizienz liegt.
- Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
- Ihr Investitionsvorhaben außerhalb Sachsen-Anhalts liegt.
- Sie rein private Immobilienkäufe finanzieren möchten.
Förderfähige Kosten beim IB-Grunderwerbsdarlehen
Das IB-Grunderwerbsdarlehen Sachsen-Anhalt unterstützt den Kauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, die für gewerbliche Investitionen in Sachsen-Anhalt genutzt werden sollen. Dazu gehören auch die mit dem Grunderwerb verbundenen Nebenkosten, wie z. B. Notar- und Gerichtskosten oder die Grunderwerbssteuer. Nicht gefördert werden können hingegen der Erwerb von Gebäuden ohne zugehöriges Grundstück oder rein private Immobilienkäufe. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
So läuft der Antrag für das IB-Grunderwerbsdarlehen
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) auf, um Ihr Vorhaben zu besprechen und die Förderfähigkeit zu prüfen. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen wie Unternehmenskonzept, Finanzierungsplan und Exposé des Grundstücks.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Formulare korrekt auszufüllen.
- Prüfung und Bewilligung – Die IB prüft Ihren Antrag. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid oder Darlehensvertrag.
- Auszahlung und Verwendungsnachweis – Nach der Bewilligung und Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen erfolgt die Auszahlung des Darlehens. Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis über die Mittel zu erbringen.
Eckdaten zum IB-Grunderwerbsdarlehen Sachsen-Anhalt
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Richtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Richtlinie |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zum IB-Grunderwerbsdarlehen Sachsen-Anhalt
Wer kann das IB-Grunderwerbsdarlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründende mit Sitz oder geplanter Investition in Sachsen-Anhalt. Das Darlehen richtet sich an Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe.
Was wird mit dem IB-Grunderwerbsdarlehen gefördert?
Gefördert wird der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für gewerbliche Investitionen in Sachsen-Anhalt. Dies umfasst auch die damit verbundenen Nebenkosten. Das Darlehen ist für die Bereiche Existenzgründung, Festigung, Unternehmensfinanzierung sowie Energieeffizienz und Erneuerbare Energien vorgesehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die genaue Förderhöhe und die Konditionen des IB-Grunderwerbsdarlehens sind je nach Modul und individueller Prüfung unterschiedlich. Eine konkrete Förderquote oder ein Höchstbetrag sind im allgemeinen Datensatz nicht genannt und müssen der aktuellen Förderrichtlinie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt entnommen werden.
Kann das Darlehen mit anderen Förderungen kombiniert werden?
In der Regel ist eine Kumulierung von Fördermitteln unter Beachtung der beihilferechtlichen Vorgaben möglich. Es ist jedoch stets ratsam, eine mögliche Kombination mit anderen Förderprogrammen im Vorfeld mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abzustimmen, um den Förderanspruch nicht zu gefährden.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits einen Kaufvertrag für das Grundstück unterschrieben oder andere verbindliche Verpflichtungen eingegangen sind, bevor der Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht wurde, gilt das Vorhaben als begonnen. Dies führt in den meisten Fällen zum Ausschluss von der Förderung. Achten Sie daher unbedingt auf die korrekte Reihenfolge.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.