Sächsische Aufbaubank (SAB) laufend prüfen

HORIZON-Prämie Sachsen: Technologieförderung für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die HORIZON-Prämie Sachsen bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen Zuschüsse für innovative Projekte. Ziel ist die Stärkung von Technologieentwicklung, Forschung und begleitender Beratung. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte den aktuellen Richtlinien, da diese je nach Modul variieren können.

Wer bekommt was mit der HORIZON-Prämie Sachsen?

Die Landes-Technologieförderung A HORIZON-Prämie richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen, von Kleinstunternehmen bis zum Mittelstand, die ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben. Sie unterstützt themenoffen innovative Vorhaben in den Bereichen Beratung, Forschung und Innovation. Egal ob Sie neue Produkte entwickeln, Prozesse optimieren oder externe Expertise hinzuziehen möchten – die HORIZON-Prämie kann einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung leisten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen genaue Höhe und Quote von den spezifischen Modulen und Aufrufen des Programms abhängen. Da die Förderhöhe nicht pauschal festgelegt ist, ist ein Blick in die detaillierte Förderrichtlinie unerlässlich, um die für Ihr Vorhaben relevanten Konditionen zu prüfen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Sachsen ansässig ist.
  • Sie ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) führen.
  • Sie innovative Projekte in Forschung, Entwicklung oder Technologieberatung planen.
  • Sie neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln möchten.
  • Ihr Vorhaben die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens stärkt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Sachsens hat.
  • Ihr Vorhaben keine echten Innovationscharakter aufweist.
  • Es sich um eine reine Ersatzinvestition ohne technologischen Fortschritt handelt.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.

Welche Kosten sind förderfähig?

Im Rahmen der HORIZON-Prämie Sachsen können projektbezogene Ausgaben gefördert werden, die direkt mit Ihrem Innovationsvorhaben in Zusammenhang stehen. Dazu zählen in der Regel Personalkosten für F&E-Mitarbeiter, Kosten für externe Beratungsleistungen, Material- und Sachkosten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für die Nutzung von Geräten und Infrastruktur. Details zu den exakten förderfähigen Ausgaben finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

So läuft der Antrag

  1. Beratung in Anspruch nehmen – Vor Antragstellung empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder einem spezialisierten Förderberater, um die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens zu klären.
  2. Antrag einreichen – Erstellen Sie einen vollständigen Förderantrag und reichen Sie diesen über das offizielle Portal der SAB ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise, insbesondere eine detaillierte Projektbeschreibung.
  3. Bewilligung abwarten – Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bei positiver Entscheidung. Erst mit dessen Erhalt dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
  4. Verwendungsnachweis erbringen – Nach Abschluss des Projekts ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen, der die korrekte Mittelverwendung belegt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der HORIZON-Prämie Sachsen

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Richtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Richtlinie
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Region Sachsen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

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Häufige Fragen zur HORIZON-Prämie Sachsen

Wer kann die HORIZON-Prämie Sachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die innovative Projekte in den Bereichen Beratung, Forschung oder Innovation planen.

Welche Projekte werden durch die HORIZON-Prämie gefördert?

Die Förderung ist themenoffen und unterstützt Vorhaben, die der Entwicklung neuer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren dienen, sowie die Inanspruchnahme externer Innovationsberatung.

Wie hoch ist die Förderung der HORIZON-Prämie?

Die Förderhöhe und -quote variieren je nach den einzelnen Modulen und spezifischen Aufrufen der HORIZON-Prämie. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich; die genauen Konditionen sind der aktuellen Förderrichtlinie der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu entnehmen.

Was ist vor der Antragstellung zu beachten?

Es ist entscheidend, dass der Antrag vor dem sogenannten „Maßnahmebeginn“ gestellt wird. Bereits die Unterzeichnung eines Liefer- oder Leistungsvertrags kann als Maßnahmebeginn gelten und zum Ausschluss der Förderung führen. Eine vorherige Beratung wird dringend empfohlen.

Ist eine Kombination mit anderen Förderungen möglich?

Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den jeweiligen Förderrichtlinien ab. In der Regel müssen Sie dies im Antrag angeben und die Obergrenzen des Beihilferechts (z. B. De-minimis, AGVO) beachten.

Wo finde ich die offizielle Förderrichtlinie?

Die offizielle Förderrichtlinie sowie weitere detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder über den Eintrag in der Förderdatenbank des Bundes.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.