GRW-Sonderprogramm Transformation: Zuschuss für Ost-Standorte
Wer bekommt was? Einordnung des Programms
Das Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) adressiert gezielt die Transformation in von der Energiewende betroffenen Industrie- und Logistikregionen Ostdeutschlands. Es richtet sich an Unternehmen aller Größenklassen (von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen) sowie an öffentliche Einrichtungen und Kommunen in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Förderfähige Branchen umfassen unter anderem das produzierende Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Gastgewerbe und Tourismus. Die konkreten Förderquoten sowie Höchstbeträge variieren je nach Antragsteller, Standort und Einzelaufruf – Details sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt ansässig oder tätig sind
- Ihr Projekt zur wirtschaftlichen Transformation von Raffineriestandorten oder Häfen beiträgt
- Sie als Unternehmen, Kommune oder öffentliche Einrichtung ein qualifiziertes Vorhaben planen
- Ihr Projektstandort außerhalb der drei genannten ostdeutschen Bundesländer liegt
- Die Maßnahme vor der offiziellen Antragstellung oder Bewilligung bereits begonnen wurde
- Das Vorhaben keine Relevanz für die regionale Wirtschaftstransformation aufweist
Welche Vorhaben fördert das GRW-Sonderprogramm Transformation?
Das Programm deckt ein breites Spektrum an Transformationsmaßnahmen ab. Dazu zählen Schwerpunktbereiche wie Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Infrastruktur, Smart-Cities-Konzepte sowie Arbeitsplatzförderung. Durch die gezielte Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sollen nachhaltige Wertschöpfungsketten aufgebaut und der strukturelle Wandel aktiv gestaltet werden.
So läuft die Antragstellung
- Förderfähigkeit prüfen: Prüfen Sie die Projektausrichtung bezüglich der Vorgaben für die jeweiligen Raffineriestandorte und Häfen.
- Antrag vorbereiten: Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise über das zuständige Landesförderinstitut oder die bewilligende Stelle ein.
- Bewilligung abwarten: Warten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid ab, bevor Sie finanzielle oder vertragliche Verpflichtungen eingehen.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zum GRW-Sonderprogramm Transformation
Wer ist für das Sonderprogramm antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere sowie große Unternehmen) ebenso wie Kommunen und öffentliche Einrichtungen in den berechtigten ostdeutschen Bundesländern.
In welchen Bundesländern gilt das Förderprogramm?
Das GRW-Sonderprogramm gilt spezifisch für die Standorte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag?
Konkrete Förderquoten und Höchstbeträge sind im Grunddatensatz nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach der jeweiligen Einzelmaßnahme und der aktuellen Förderrichtlinie.
Was ist bei der Antragstellung zwingend zu beachten?
Der Antrag muss vor Beginn der eigentlichen Maßnahme eingereicht werden. Jeglicher vorzeitige Maßnahmebeginn schließt eine Förderung aus.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.