GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Richtlinie & Antrag
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeglicher Größe – von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen – mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Unterstützt werden Vorhaben aus den Bereichen Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel sowie Gastgewerbe und Tourismus. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen konkrete Förderhöhe und Förderquote von Faktoren wie Unternehmensgröße, Investitionsort und Vorhabenstyp abhängen – siehe Förderrichtlinie.
- Sie ein gewerbliches Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern führen oder planen.
- Sie eine neue Betriebsstätte errichten, ein bestehendes Werk erweitern oder diversifizieren.
- Sie Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze in der Region schaffen beziehungsweise sichern.
- Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung vertraglich oder praktisch begonnen wurde.
- Ihr Unternehmen keinen gewerblichen Schwerpunkt hat oder in einer ausgeschlossenen Sparte tätig ist.
- Keine förderfähigen Arbeitsplätze oder direkt begünstigten Investitionsgüter entstehen.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen |
| Branchen | Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Gastgewerbe / Tourismus |
| Status | laufend prüfen |
Voraussetzungen für die GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Um Zuschüsse aus der GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten, müssen bestehende und gegründete Unternehmen wesentliche Kriterien der Förderrichtlinie erfüllen. Dazu gehört in erster Linie der Nachweis des sogenannten Primäreffekts: Das Vorhaben muss dazu beitragen, das Gesamteinkommen in der Region durch überregionalen Absatz maßgeblich zu steigern.
Gefördert werden typischerweise Errichtungsinvestitionen, Erweiterungen bestehender Betriebsstätten, die Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderungen des Gesamtproduktionsprozesses. Ein zentraler Maßstab ist zudem die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen im Fördergebiet.
So läuft der Antrag
- Projektplanung & Fördercheck: Konzeption des Investitionsvorhabens und Prüfung der Förderfähigkeit gemäß den Bestimmungen der GRW-Richtlinie.
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn: Einreichung des vollständigen Förderantrags beim zuständigen Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) vor Eingehen jeglicher rechtsverbindlicher Verpflichtungen.
- Prüfung & Bewilligung: Die Bewilligungsstelle prüft den Antrag und erlässt bei positiver Bewertung den Zuwendungsbescheid.
- Umsetzung & Verwendungsnachweis: Durchführung der Investition und Einreichung aller Belege nach Abschluss des Vorhabens.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufig gestellte Fragen
Welche Vorhaben sind im Rahmen der GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern förderfähig?
Förderfähig sind Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, wie Errichtung, Erweiterung oder Umstellung von Betriebsstätten in Mecklenburg-Vorpommern, sofern diese Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.
Wie hoch ist der Zuschuss bei dieser Förderung?
Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen von der Unternehmensgröße, dem Standort sowie dem konkreten Vorhaben ab – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme (z. B. vor Vertragsschluss oder Bestellung) eingereicht werden.
Können Großunternehmen ebenfalls gefördert werden?
Ja, auch Großunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt, sofern die spezifischen Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 25.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.