Grüne Infrastruktur NRW Förderung: Zuschüsse für Ökosystemleistungen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit den Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL) Vorhaben, die zur Stärkung der Grünen Infrastruktur beitragen. Dies umfasst Maßnahmen, die natürliche und naturnahe Räume miteinander vernetzen und deren ökologischen Nutzen erhöhen. Angesprochen sind alle Unternehmensgrößen sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände aus Nordrhein-Westfalen, insbesondere aus den Branchen Dienstleistungen sowie Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Sie ein Unternehmen, eine Kommune, eine öffentliche Einrichtung oder ein Verband in Nordrhein-Westfalen sind.
- Sie Projekte zur Schaffung, Erhaltung oder Verbesserung von Grüner Infrastruktur planen.
- Ihr Vorhaben den Naturschutz stärkt oder zur Klimaanpassung beiträgt.
- Sie in den Branchen Dienstleistungen oder Land-, Forst- und Fischwirtschaft tätig sind.
- Ihr Projekt primär wirtschaftliche Ziele verfolgt, ohne einen klaren ökologischen Mehrwert.
- Ihr Unternehmen keinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
- Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten für Ihre Grüne Infrastruktur
Die Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL) in Nordrhein-Westfalen unterstützen eine breite Palette von Maßnahmen. Zu den förderfähigen Kosten zählen typischerweise:
- Kosten für die Planung und Konzeption von Grüner Infrastruktur.
- Ausgaben für naturnahe Bau- und Renaturierungsmaßnahmen (z. B. Entsiegelung, Baumpflanzungen, Gewässerrenaturierung).
- Kosten für Material, Pflanzen und die fachgerechte Ausführung.
- Ausgaben für Gutachten, Studien und begleitende wissenschaftliche Untersuchungen, die direkt dem Vorhaben dienen.
Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten und deren Höchstgrenzen sind in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Stand: 2023-07-27).
So läuft der Antrag für die Grüne Infrastruktur NRW Förderung
Der Antragsprozess für die Grüne-Infrastruktur-Richtlinien in NRW folgt in der Regel diesen Schritten:
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe des Landes Nordrhein-Westfalen für die Grüne Infrastruktur NRW Förderung.
- Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die geplanten Maßnahmen, deren ökologischen Nutzen und die Kosten klar darstellt.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das jeweilige Antragsportal oder bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
- Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis – Dokumentieren Sie die Umsetzung und die Verwendung der Fördermittel gemäß den Vorgaben und reichen Sie einen vollständigen Verwendungsnachweis ein.
Eckdaten der Grünen-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu den Grüne-Infrastruktur-Richtlinien (GI RL)
Wer kann die Grüne Infrastruktur NRW Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Was wird unter Grüner Infrastruktur gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur. Dies umfasst alle Projekte, die natürliche oder naturnahe Elemente und Prozesse zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen nutzen, wie etwa die Förderung der Artenvielfalt, Verbesserung der Wasserqualität oder Klimaanpassungsmaßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung für Grüne Infrastruktur in NRW?
Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt. Sie variieren je nach Art des Vorhabens, dem spezifischen Modul innerhalb der Richtlinien und den jeweiligen Förderaufrufen. Verbindliche Angaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand: 2023-07-27).
Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Die Grüne-Infrastruktur-Richtlinien sind in der Regel durch spezifische Förderaufrufe gekennzeichnet, die eigene Antragsfristen haben können. Es ist wichtig, die Veröffentlichungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Förderdatenbank des Bundes regelmäßig zu prüfen, um keine Fristen zu versäumen.
Kann die Grüne Infrastruktur Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Möglichkeit zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen muss im Einzelfall geprüft werden und hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den Richtlinien der jeweiligen Programme ab. Oft sind bestimmte Kombinationen zulässig, solange eine Überförderung ausgeschlossen ist.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei dieser Förderung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Förderanspruch. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein nicht ausreichend klarer ökologischer Mehrwert des Projekts können zur Ablehnung führen.
Ähnliche Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen
Neben den Grüne-Infrastruktur-Richtlinien existieren weitere Programme, die Projekte im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit in NRW unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen, allgemeine Energie- und Klimaschutzprogramme des Landes sowie spezifische Umweltförderungen für Unternehmen und Kommunen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.