Land Brandenburg laufend

Gründen in Brandenburg (GiB): Förderung für Start-ups & KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Brandenburg
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Initiative „Gründen in Brandenburg (GiB)“ unterstützt Existenzgründerinnen und Unternehmen aller Größen in Brandenburg. Sie erhalten Zugang zu Beratungsleistungen und Hilfen zur Festigung Ihrer Existenz. Konkrete Förderhöhen und Quoten sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.

Die Landesinitiative „Gründen in Brandenburg (GiB)“ ist Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Fragen rund um die Existenzgründung und Unternehmensfestigung im Bundesland Brandenburg. Das Programm richtet sich an eine breite Zielgruppe, von der Existenzgründerin über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Großunternehmen. Es bündelt Informationen, Beratungsangebote und Unterstützung, um Ihnen den Start und die Entwicklung Ihres Vorhabens zu erleichtern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Existenz in Brandenburg gründen möchten.
  • Sie Ihr bestehendes Unternehmen in Brandenburg festigen oder weiterentwickeln wollen.
  • Sie als Bildungseinrichtung, Hochschule oder öffentliche Einrichtung Beratungsbedarf haben.
  • Ihr Unternehmen in den Branchen Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Kultur- & Kreativwirtschaft, Land-, Forst- & Fischwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie Ihr Vorhaben außerhalb Brandenburgs realisieren möchten.
  • Sie spezifische Investitionszuschüsse ohne Beratungsbezug suchen (hierfür gibt es andere Programme).
  • Sie keine konkreten Schritte zur Gründung oder Festigung planen.

Förderfähige Leistungen und Kosten bei „Gründen in Brandenburg“

Die Initiative „Gründen in Brandenburg“ konzentriert sich auf die Förderung von Beratungsleistungen und Maßnahmen zur Existenzfestigung. Konkrete förderfähige Kosten können je nach dem spezifischen Beratungsmodul oder der Art der Unterstützung variieren. In der Regel werden Kosten für externe Beratungen, Coaching, Workshops und bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt, die direkt der Gründung oder Festigung Ihres Unternehmens dienen. Details zu den genauen förderfähigen Positionen finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen oder der aktuellen Richtlinie des Programms.

So läuft der Antrag

  1. Informationsbeschaffung – Besuchen Sie die offizielle Website von „Gründen in Brandenburg“ oder die Förderdatenbank des Bundes, um sich einen Überblick über die aktuellen Angebote und Module zu verschaffen.
  2. Beratungsgespräch – Nehmen Sie Kontakt mit einer der regionalen Beratungsstellen auf, die im Rahmen von GiB tätig sind. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung und konkrete Informationen zu den für Ihr Vorhaben passenden Unterstützungsmöglichkeiten.
  3. Antragstellung – Je nach Art der Förderung oder Beratung wird Ihnen das Antragsverfahren erläutert. Dies kann die Einreichung von Unterlagen oder die Teilnahme an spezifischen Programmen umfassen.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung und können die vereinbarten Leistungen in Anspruch nehmen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Programm „Gründen in Brandenburg“

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Brandenburg
Region Brandenburg
Status antragsoffen (laufend prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu „Gründen in Brandenburg“

Wer kann die Unterstützung von „Gründen in Brandenburg“ in Anspruch nehmen?

Die Initiative richtet sich an eine sehr breite Zielgruppe: Existenzgründerinnen und -gründer, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Brandenburg können die Angebote nutzen. Entscheidend ist Ihr konkretes Vorhaben im Bereich Gründung oder Unternehmensfestigung.

Welche Branchen werden durch GiB unterstützt?

„Gründen in Brandenburg“ ist branchenoffen und unterstützt Vorhaben im Dienstleistungssektor, Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Tourismus, der Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie im Produzierenden Gewerbe und bei Freien Berufen. Es gibt keine pauschalen Branchen-Ausschlüsse.

Gibt es konkrete Förderquoten oder Höchstbeträge?

Das Programm „Gründen in Brandenburg“ ist primär eine Informations- und Beratungsplattform. Konkrete Förderquoten oder Höchstbeträge für Zuschüsse sind nicht pauschal festgelegt, da diese von den jeweiligen Modulen und den zugrundeliegenden Förderrichtlinien abhängen. Für detaillierte Informationen müssen Sie die spezifischen Förderaufrufe oder die offizielle Richtlinie konsultieren.

Kann ich „Gründen in Brandenburg“ mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln der einzelnen Module innerhalb von GiB und der anderen Programme ab. Grundsätzlich ist eine Kumulierung möglich, solange die beihilferechtlichen Obergrenzen (z. B. De-minimis-Verordnung) nicht überschritten werden. Eine individuelle Prüfung durch eine Beratungsstelle ist hier empfehlenswert.

Was ist der häufigste Stolperstein bei der Beantragung?

Der häufigste Stolperstein ist, wie bei vielen Förderprogrammen, der sogenannte „Maßnahmebeginn“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag gestellt und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung. Ein frühzeitiges Beratungsgespräch und die sorgfältige Einhaltung des Antragszeitpunkts sind daher entscheidend.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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