GreenInvest Ress Förderung Thüringen: Effizienz für KMU
Das Programm „Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen GreenInvest Ress“ richtet sich an Unternehmen in Thüringen, die ihre Produktionsprozesse, Gebäude oder Infrastruktur umweltfreundlicher gestalten möchten. Es zielt darauf ab, den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern. Dies umfasst Investitionen in neue Technologien, die Optimierung bestehender Anlagen oder die Implementierung von Managementsystemen.
- Ihr Unternehmen in Thüringen ansässig ist.
- Sie als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft sind.
- Sie Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs oder zur Steigerung der Energieeffizienz planen.
- Sie in den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk oder Produzierendes Gewerbe tätig sind.
- Ihr Unternehmen nicht in Thüringen registriert ist.
- Sie kein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen sind (z. B. Großunternehmen).
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zu Ressourcenschonung oder Energieeffizienz hat.
- Sie mit dem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Die GreenInvest Ress Förderung Thüringen unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen. Dazu gehören Investitionen in energieeffiziente Anlagen und Maschinen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Optimierung von Materialflüssen zur Reduzierung von Abfällen sowie Beratungsleistungen zur Identifizierung und Umsetzung von Effizienzpotenzialen. Die genauen förderfähigen Kosten und deren Anteile sind den detaillierten Programmrichtlinien zu entnehmen.
So läuft der Antrag
- Beratung und Konzeption – Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um das passende Modul für Ihr Vorhaben zu finden und die Förderfähigkeit zu klären.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
- Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahmen beginnen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Vorhabens weisen Sie die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel nach.
Eckdaten der GreenInvest Ress Förderung Thüringen
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank (TAB) |
| Region | Thüringen |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur GreenInvest Ress Förderung Thüringen
Wer kann die GreenInvest Ress Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Thüringen aus den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Beratungsleistungen, die der Ressourcenschonung und Energieeffizienz dienen. Dies umfasst beispielsweise die Anschaffung effizienter Maschinen, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Optimierung von Produktionsprozessen.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Die genaue Förderquote und der maximale Zuschussbetrag sind nicht pauschal festgelegt, sondern ergeben sich aus der jeweils aktuellen Förderrichtlinie. Wir empfehlen, die offizielle Richtlinie zu prüfen oder eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Kann die GreenInvest Ress Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und in der Förderrichtlinie detailliert beschrieben. Typische Kumulierungsregeln sind die Einhaltung der De-minimis-Grenzwerte oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer ein Vorhaben bereits begonnen hat (z. B. durch eine verbindliche Bestellung oder einen Liefervertrag), bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.