Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie laufend prüfen

Go International Bayern: Export & Auslandsmärkte fördern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung Go International Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Bayern bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Außenwirtschaft, Beratung sowie Messen und Ausstellungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Anträge sind vor Maßnahmebeginn einzureichen.

Wer bekommt was? Klartext-Einordnung

Das Programm richtet sich an bayerische Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Handels, der Dienstleistungswirtschaft sowie freier Berufe. Ziel ist es, Hürden beim Markteintritt im Ausland abzubauen und den Export nachhaltig zu stärken.

Die Zuwendung erfolgt als finanzieller Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Die genauen Förderquoten, Höchstbeträge und Fördermodule hängen vom jeweiligen Förderaufruf ab – Details hierzu entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein KMU mit Betriebsstätte in Bayern führen.
  • Sie neue Auslandsmärkte erschließen oder Exportaktivitäten ausbauen wollen.
  • Sie externe Beratung oder Messeauftritte im Ausland planen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen kein KMU ist oder der Sitz außerhalb Bayerns liegt.
  • Das Projekt bereits vertraglich oder wirtschaftlich begonnen wurde.
  • Reine Vertriebs- oder Werbekosten ohne strategischen Markterschließungsbezug vorliegen.

Förderfähige Gegenstände und Kosten

Gefördert werden maßgeschneiderte Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung von Internationalisierungsschritten. Dazu gehören insbesondere:

  • Beratungsleistungen: Externe Spezialberatung zu Zielmärkten, Recht, Zoll oder Vertriebsstrukturen.
  • Messen & Ausstellungen: Beteiligungen an Fachmessen im Ausland oder internationalen Messen in Deutschland.
  • Markterschließungsmaßnahmen: Erstellung zielgruppengerechter Marketingmaterialien und Anpassung von Online-Auftritten für den Zielmarkt.

So läuft der Antrag

  1. Förderfähigkeit prüfen: Vorhabendetails mit den Voraussetzungen der aktuellen Richtlinie abgleichen.
  2. Antrag vorbereiten: Angebot für Beratungs- oder Messeleistungen einholen und Projektplanung erstellen.
  3. Antrag einreichen: Den Förderantrag bei der zuständigen Stelle in Bayern vor Eingehen verpflichtender Zusagen stellen.
  4. Bewilligung abwarten: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Umsetzung beginnen und Verwendungsnachweis führen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Maßnahmebeginn. Bereits das Unterzeichnen von Dienstleistungs- oder Standmietverträgen gilt förderrechtlich als Beginn und führt zum Verlust der Förderfähigkeit.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Region Bayern
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu Go International Bayern

Wer ist bei Go International Bayern antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inklusive Kleinstunternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern aus Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und freien Berufen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderquote sowie maximal finanzierbare Ausgaben variieren je nach Modul und Baustein – detaillierte Vorgaben erhalten Sie direkt in der amtlichen Förderrichtlinie.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Gefördert werden insbesondere Ausgaben für externe Beratungen zur Internationalisierung, Messeteilnahmen im Ausland sowie marktbezogene Vorbereitungsmaßnahmen.

Darf vor der Antragstellung ein Vertrag geschlossen werden?

Nein. Das Vorhaben darf erst nach der offiziellen Antragstellung bzw. Bewilligung durch Eingehen von Leistungs- oder Mietverträgen begonnen werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 04.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.