SESAR 3 Förderung: EU-Zuschüsse für digitale Luftfahrtforschung
Wer bekommt was? Die SESAR 3 Förderung im Detail
Die SESAR 3 Förderung ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um den europäischen Luftraum zu modernisieren und den „Digital European Sky“ zu realisieren. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die an der Forschung, Entwicklung und Implementierung innovativer Lösungen im Luftverkehrsmanagement beteiligt sind. Dazu gehören Unternehmen jeder Größe, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Verbände, die mit ihren Projekten zur Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrs beitragen möchten. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für projektbezogene Vorhaben.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung im Bereich Luftfahrtforschung oder -technologie tätig ist.
- Sie innovative Lösungen für das europäische Luftverkehrsmanagement entwickeln oder implementieren möchten.
- Ihr Projekt zur Digitalisierung, Automatisierung oder zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit im Luftverkehr beiträgt.
- Sie an einer europäischen Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung interessiert sind.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Luftfahrt oder zum europäischen Luftverkehrsmanagement hat.
- Sie eine rein kommerzielle Investition ohne Forschungs- und Entwicklungscharakter planen.
- Ihr Projekt ausschließlich nationale Ziele verfolgt und keine europäische Dimension aufweist.
Förderfähige Kosten und Projektbereiche
Die SESAR 3 Förderung unterstützt eine Vielzahl von Forschungs- und Innovationsaktivitäten. Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel Personalaufwendungen, Sachkosten für Forschungsmaterialien und Ausrüstung, Reisekosten sowie Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen, sofern diese direkt dem geförderten Projekt dienen. Da es sich um ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm handelt, liegt der Fokus auf der Deckung der Kosten, die direkt mit den Innovationsarbeiten verbunden sind.
Typische Projektbereiche umfassen:
- Entwicklung neuer Technologien für die Flugverkehrskontrolle und -kommunikation.
- Forschung zu autonomen Systemen und KI im Luftraum.
- Verbesserung der Datenmanagement- und Cyber-Sicherheitslösungen für den Luftverkehr.
- Entwicklung nachhaltigerer und umweltfreundlicherer Luftverkehrsoptionen.
So läuft der Antrag zur SESAR 3 Förderung
Der Antragsprozess für die SESAR 3 Förderung erfolgt typischerweise über spezifische Förderaufrufe (Calls for Proposals), die vom Gemeinsamen Unternehmen SESAR 3 veröffentlicht werden. Interessierte Parteien reichen ihre Projektvorschläge in der Regel als Konsortium ein. Der Prozess gliedert sich wie folgt:
- Aufruf beobachten – Regelmäßige Prüfung der Veröffentlichungen des Gemeinsamen Unternehmens SESAR 3 für aktuelle Calls for Proposals.
- Konsortium bilden – Aufbau eines starken Konsortiums mit relevanten Partnern aus verschiedenen EU-Ländern.
- Antragsstellung – Einreichung des vollständigen Projektvorschlags über das EU-Einreichungsportal gemäß den Richtlinien des jeweiligen Aufrufs.
- Evaluierung – Externe Experten bewerten die eingereichten Vorschläge nach Kriterien wie Exzellenz, Wirkung und Qualität der Umsetzung.
- Zuwendungsbescheid – Bei positiver Evaluierung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit dem Projekt beginnen.
Eckdaten zur SESAR 3 Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Aufruf und Projekt |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf und Projekt |
| Fördergeber | Europäische Union (via Gemeinsames Unternehmen SESAR 3) |
| Region | EU-weit (Bund als deutscher Ansprechpartner) |
| Status | laufend (über Förderaufrufe) |
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Häufige Fragen zur SESAR 3 Förderung
Was ist das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3?
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die von der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde. Ihr Ziel ist es, die Forschung und Entwicklung zur Modernisierung des europäischen Luftverkehrsmanagements zu koordinieren und zu finanzieren, um den „Digital European Sky“ zu realisieren. Es ist der Nachfolger des ursprünglichen SESAR Joint Undertaking.
Wer kann die SESAR 3 Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die SESAR 3 Förderung sind Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe), Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Verbände bzw. Vereinigungen. Die Programme sind auf eine breite Beteiligung ausgelegt, um die Expertise aus verschiedenen Sektoren zu bündeln.
Wie hoch ist die SESAR 3 Förderung?
Die konkrete Höhe der SESAR 3 Förderung und die mögliche Förderquote sind nicht pauschal festgelegt. Sie variieren stark je nach spezifischem Förderaufruf, der Art des Projekts, der Rolle der Antragsteller im Konsortium und den geltenden EU-Beihilferegeln. Genaue Informationen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen der Förderaufrufe.
Welche Projekte werden durch SESAR 3 unterstützt?
SESAR 3 unterstützt Projekte, die sich auf die Entwicklung und Implementierung innovativer Technologien und Verfahren für das Luftverkehrsmanagement konzentrieren. Dazu gehören beispielsweise Forschung zu Digitalisierung, Automatisierung, künstlicher Intelligenz, nachhaltiger Luftfahrt und verbesserter Konnektivität im europäischen Luftraum.
Wie wird SESAR 3 finanziert?
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR 3 wird sowohl von der Europäischen Union als auch von privaten Partnern und der Eurocontrol finanziert. Es handelt sich um eine Mischfinanzierung, die die Expertise und Ressourcen von öffentlichen und privaten Akteuren im Luftfahrtsektor bündelt.
Gibt es Fristen für die SESAR 3 Förderung?
Ja, die SESAR 3 Förderung ist zwar grundsätzlich als „laufend“ deklariert, wird aber über spezifische, zeitlich befristete Förderaufrufe (Calls for Proposals) ausgeschrieben. Jede Ausschreibung hat eigene Einreichungsfristen. Es ist daher wichtig, die Veröffentlichungen des Gemeinsamen Unternehmens SESAR 3 regelmäßig zu prüfen, um keine Frist zu verpassen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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