Garantien der Bürgschaftsbank MV für Ihre Unternehmensfinanzierung
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BB-MV) bietet mit ihren Garantien eine entscheidende Unterstützung für Unternehmen und Existenzgründer im Bundesland. Wenn Sie für notwendige Bankkredite oder Leasingfinanzierungen nicht die erforderlichen Sicherheiten aufbringen können, tritt die Bürgschaftsbank ein und übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos für Ihre Hausbank. Dies öffnet Ihnen Türen zu Finanzierungen, die sonst verschlossen blieben, und ermöglicht Ihnen, wichtige Investitionen in Maschinen, Betriebsmittel oder Immobilien zu tätigen.
- Sie ein Unternehmen oder eine Existenzgründung in Mecklenburg-Vorpommern planen.
- Ihre Hausbank die Finanzierung aufgrund fehlender Sicherheiten nicht vollumfänglich darstellen kann.
- Sie Investitionen in Sachanlagen, Betriebsmittel oder Unternehmensübernahmen finanzieren möchten.
- Ihr Unternehmen zu den förderfähigen Branchen gehört (praktisch alle außer bestimmte Finanzdienstleister).
- Sie keine Finanzierung über eine Bank oder Leasinggesellschaft benötigen.
- Ihr Unternehmen bereits ausreichende bankübliche Sicherheiten stellen kann.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird.
- Ihr Unternehmen in einer nicht förderfähigen Branche tätig ist (sehr selten).
Wer kann Garantien der Bürgschaftsbank MV beantragen?
Die Garantien der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern stehen einem breiten Kreis von Antragstellern offen. Dazu gehören:
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer: Personen, die sich selbstständig machen und dafür eine Finanzierung benötigen.
- Bestehende Unternehmen: Kleine, mittlere und große Unternehmen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und Investitionen zur Festigung, Erweiterung oder Umstrukturierung planen.
Die Förderfähigkeit erstreckt sich über nahezu alle Branchen, darunter Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe. Ausgeschlossen sind in der Regel lediglich bestimmte Finanzdienstleister oder Unternehmen in kritischen Sektoren.
So läuft der Antrag für Garantien
Der Prozess zur Beantragung einer Garantie durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ist eng mit Ihrer Hausbank verbunden. Hier sind die typischen Schritte:
- Finanzierungsgespräch mit Ihrer Bank: Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben mit Ihrer Hausbank. Wenn diese einen Teil des Kredits aufgrund fehlender Sicherheiten nicht absichern kann, schlägt sie in der Regel eine Bürgschaft der BB-MV vor.
- Antragstellung über die Hausbank: Ihre Bank stellt den Garantieantrag bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Sie bereitet alle notwendigen Unterlagen vor, darunter Businessplan, Finanzierungsübersicht und Sicherheitenkonzept.
- Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Die BB-MV prüft Ihr Vorhaben hinsichtlich der Bonität, der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts und der Einhaltung der Förderrichtlinien.
- Garantiezusage und Kreditvergabe: Bei positiver Prüfung gibt die Bürgschaftsbank eine Garantieerklärung ab. Auf dieser Basis kann Ihre Hausbank den Kredit oder die Leasingfinanzierung auszahlen.
Eckdaten der Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
| Förderart | Garantie |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu Garantien der Bürgschaftsbank MV
Wer kann die Garantien der Bürgschaftsbank MV beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die eine Finanzierung für förderfähige Vorhaben benötigen und keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten stellen können.
Wofür können die Garantien genutzt werden?
Die Garantien dienen der Absicherung von Bankkrediten oder Leasingfinanzierungen für Investitionen (z.B. Maschinen, Gebäude), Betriebsmittel oder Unternehmensübernahmen. Sie schließen die Lücke bei fehlenden Sicherheiten.
Wie hoch ist die Garantieabdeckung?
Die genaue Höhe der Garantie und die maximale Absicherung variieren je nach Programmmodul und Einzelfall. Die Konditionen sind in der jeweiligen Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern detailliert beschrieben.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen möglich?
Ja, die Garantien der Bürgschaftsbank MV können grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern die jeweiligen Beihilferegelungen und Kumulierungsvorschriften dies zulassen. Eine individuelle Prüfung ist hierbei entscheidend.
Welche Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Die Garantien stehen einem sehr breiten Branchenspektrum offen. Allgemeine Ausschlüsse umfassen in der Regel bestimmte Finanzdienstleister oder Sektoren, die bereits anderweitig umfassend staatlich gefördert werden oder beihilferechtlich problematisch sind. Im Zweifel sollten Sie die aktuelle Richtlinie prüfen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.