Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg: Ihr Weg zur sicheren Finanzierung
Die Garantien durch die Bürgschaftsbank Brandenburg sind ein essenzielles Instrument für Unternehmen, die in Brandenburg ansässig sind und für ihre Finanzierung Vorhaben zusätzliche Sicherheiten benötigen. Ob Sie in die Gründung, Festigung oder Erweiterung Ihres Unternehmens investieren möchten – diese Garantien können die entscheidende Brücke zu Ihrer Bankfinanzierung schlagen. Sie richten sich an eine breite Zielgruppe, von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen, und sind branchenübergreifend verfügbar.
- Ihr Unternehmen im Land Brandenburg ansässig ist.
- Sie fehlende Sicherheiten für eine Bankfinanzierung ausgleichen möchten.
- Sie eine Existenzgründung, Festigung oder Unternehmensfinanzierung planen.
- Ihr Vorhaben in den Bereichen Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handel, Handwerk, Gastgewerbe, Freie Berufe, Land-, Forst- und Fischwirtschaft oder Kultur- und Kreativwirtschaft angesiedelt ist.
- Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Brandenburgs hat.
- Sie bereits ausreichende Sicherheiten für Ihr Finanzierungsvorhaben stellen können.
- Ihr Vorhaben nicht den Förderzwecken der Bürgschaftsbank entspricht.
Förderfähige Vorhaben und Kosten
Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt mit ihren Garantien eine Vielzahl von Vorhaben. Dazu zählen in erster Linie Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, die zur Gründung, Festigung oder zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung dienen. Die genauen förderfähigen Kosten und Vorhaben sind in den jeweiligen Garantieprodukten und Richtlinien der Bürgschaftsbank detailliert beschrieben. Es ist wichtig, dass das zu finanzierende Vorhaben einen Bezug zum Land Brandenburg hat und die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft zum Ziel hat.
So läuft der Antrag für Garantien der Bürgschaftsbank Brandenburg
- Beratung durch Ihre Hausbank: Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausbank über Ihr Finanzierungsvorhaben und den Bedarf an einer Bürgschaft oder Garantie.
- Antragstellung bei der Bürgschaftsbank: Ihre Hausbank leitet den Antrag auf eine Garantie gemeinsam mit den vollständigen Finanzierungsunterlagen an die Bürgschaftsbank Brandenburg weiter.
- Prüfung und Entscheidung: Die Bürgschaftsbank prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und die ausreichende Besicherung durch die Garantie.
- Garantiezusage: Bei positiver Prüfung erhalten Sie und Ihre Hausbank die Zusage für die Garantie, die als Sicherheit für Ihren Kredit dient.
Eckdaten im Überblick
| Förderart | Garantie |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Brandenburg |
| Region | Brandenburg |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu Garantien der Bürgschaftsbank Brandenburg
Wer kann Garantien der Bürgschaftsbank Brandenburg beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die ihren Sitz im Land Brandenburg haben und eine Finanzierung für förderfähige Vorhaben benötigen.
Wie hoch sind die Garantien und was decken sie ab?
Die Höhe der Garantien und der abzudeckende Anteil der Finanzierung sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem jeweiligen Garantieprodukt und der individuellen Risikoeinschätzung. Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie der Bürgschaftsbank Brandenburg.
Welche Branchen können von den Garantien profitieren?
Das Programm ist branchenoffen und richtet sich an Unternehmen aus Dienstleistungen, dem produzierenden Gewerbe, der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Handwerk, Handel, Gastgewerbe/Tourismus sowie an Freie Berufe.
Kann ich die Garantien mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Die Kumulierung von Garantien der Bürgschaftsbank Brandenburg mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden und den beihilferechtlichen Vorgaben entsprechen. Ihre Hausbank kann Sie hierzu beraten.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?
Häufige Ablehnungsgründe sind eine nicht ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens, eine unvollständige Antragsstellung oder der Beginn des Vorhabens vor der Antragsbewilligung. Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung ist entscheidend.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
Ähnliche Programme und weiterführende Informationen
Neben den Garantien der Bürgschaftsbank Brandenburg gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Land. Hierzu zählen beispielsweise:
- Brandenburg-Kredit für KMU (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
- Innovationsförderung Brandenburg
- Ratgeber: Unternehmensfinanzierung in Brandenburg