Future Finance Förderung: Projekte zur Finanzwirtschaft im Wandel
Wer bekommt die Future Finance Förderung und wofür?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ Forschungsprojekte, die sich mit den Herausforderungen und Chancen einer sich transformierenden Finanzwelt auseinandersetzen. Ziel ist es, innovative Lösungen für eine nachhaltigere, resilientere und digitalisierte Finanzwirtschaft zu entwickeln. Antragsberechtigt sind dabei eine breite Palette von Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Die Förderung richtet sich an Konsortien aus Unternehmen (vom Kleinst- bis zum Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie Verbänden und Vereinigungen. Im Fokus stehen interdisziplinäre Projekte, die neue Technologien, Geschäftsmodelle oder regulatorische Ansätze erforschen, um die deutsche und europäische Finanzwirtschaft zukunftsfähig zu gestalten.
- Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Projekte zur Finanzwirtschaft plant.
- Sie sich mit Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Resilienz im Finanzsektor beschäftigen.
- Sie ein Konsortium bilden und interdisziplinär forschen möchten.
- Sie Zuschüsse für Ihre Forschungs- und Entwicklungskosten suchen.
- Sie ein rein kommerzielles Investitionsvorhaben ohne Forschungsanteil planen.
- Ihr Projekt nicht dem thematischen Fokus der zukunftsfähigen Finanzwirtschaft entspricht.
- Sie die Förderung für bereits begonnene Projekte einsetzen möchten.
- Sie keine Kooperation mit anderen Forschungspartnern anstreben.
Was sind förderfähige Kosten?
Im Rahmen der Future Finance Förderung sind in der Regel Personal-, Sach- und Reisekosten förderfähig, die direkt mit dem Forschungsvorhaben in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise Gehälter für wissenschaftliche und technische Mitarbeiter, Kosten für Geräte, Verbrauchsmaterialien, Lizenzen sowie Aufwendungen für Konferenzen und Publikationen. Auch Ausgaben für externe Dienstleistungen, die für die Projektdurchführung notwendig sind, können anerkannt werden. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten und deren Anteilen sind in der jeweiligen Förderrichtlinie des BMBF festgelegt und können je nach Förderaufruf variieren.
So läuft der Antrag
- Prüfung der Förderrichtlinie: Informieren Sie sich über die aktuellen Förderaufrufe und die spezifischen Anforderungen der Rahmenbekanntmachung „Future Finance“.
- Projektskizze einreichen: Erstellen Sie eine detaillierte Projektskizze, in der Sie Ihr Vorhaben, die Ziele, den Forschungsansatz, die Partner und die erwarteten Ergebnisse darlegen. Diese Skizze ist in der Regel die erste Hürde im Antragsverfahren.
- Positive Bewertung und Vollantrag: Bei positiver Bewertung Ihrer Skizze werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen, der detaillierte Angaben zu Kosten, Zeitplan und Verwertungsstrategie enthält.
- Begutachtung und Bewilligung: Der Vollantrag wird von Experten begutachtet. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung und Nachweise: Nach Bewilligung können Sie mit dem Projekt starten und müssen regelmäßig Sach- und Verwendungsnachweise einreichen.
Eckdaten zur Future Finance Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Status | laufend prüfen (Förderaufrufe) |
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Häufige Fragen zur Future Finance Förderung
Wer kann die Future Finance Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen. Die Förderung richtet sich explizit an Konsortien aus Wissenschaft und Wirtschaft.
Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt. Sie hängen stark vom jeweiligen Förderaufruf, der Art des Forschungsvorhabens und dem Status des Antragstellers (z.B. Unternehmen vs. Hochschule) ab. Detaillierte Angaben finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie des BMBF.
Was ist der „globale Wandel“ im Kontext von Future Finance?
Der „globale Wandel“ bezieht sich auf umfassende Transformationen wie Digitalisierung (KI, Blockchain), Klimawandel und Nachhaltigkeit (Green Finance, ESG), demografischer Wandel und geopolitische Verschiebungen, die den Finanzsektor maßgeblich beeinflussen und neue Forschungsfragen aufwerfen.
Gibt es spezifische Fristen für die Antragstellung?
Ja, die Future Finance Förderung erfolgt in der Regel über spezifische Förderaufrufe, die jeweils eigene Einreichungsfristen für Projektskizzen oder Vollanträge haben. Es ist entscheidend, die Bekanntmachungen des BMBF regelmäßig zu prüfen und die Fristen genau einzuhalten. Eine durchgehende Antragsmöglichkeit besteht nicht.
Kann ich die Future Finance Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss aber immer den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regel, AGVO) entsprechen. Eine Überschreitung der zulässigen Beihilfeintensitäten ist nicht erlaubt. Klären Sie dies frühzeitig mit dem Fördergeber.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Projekt beginnt, bevor der Antrag bewilligt ist – beispielsweise durch eine verbindliche Beauftragung oder Bestellung –, verliert oft den gesamten Förderanspruch. Auch eine mangelnde thematische Passung zum Förderaufruf oder unzureichende Darstellung der wissenschaftlichen Qualität und Innovationshöhe sind typische Gründe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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