BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) laufend prüfen

Fusion Forschungsförderung: BMBF-Projektförderung im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die BMBF Fusion Forschungsförderung unterstützt Vorhaben im Bereich explorativer Forschungsansätze in der Fusionstechnologie. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen in Deutschland. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details zu Quoten und Modulen entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Details zur Fusion Forschungsförderung des BMBF

Mit der Bekanntmachung zur Fusionsforschung adressiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) neuartige und explorative wissenschaftlich-technologische Lösungsansätze. Ziel ist es, das Know-how am Standort Deutschland in der zivilen Fusionsforschung auszubauen und den Weg zu künftigen Fusionskraftwerken technologeneutral voranzutreiben.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die innovative Ansätze in der Plasmaphysik, Materialforschung oder bei Schlüsselkomponenten für Fusionsanlagen erforschen. Die genauen Zuwendungsvoraussetzungen und finanziellen Rahmenbedingungen richten sich nach der jeweiligen Bekanntmachung des BMBF.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen explorative Fusionsforschung betreiben.
  • Ihr Projekt auf innovative, neuartige Technologieansätze in der Fusion ausgerichtet ist.
  • Sie das Vorhaben in Deutschland durchführen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um reine Routineanwendungen ohne Forschungs- und Entwicklungscharakter handelt.
  • Das Projekt vor der offiziellen Antragstellung bzw. Bewilligung bereits begonnen wurde.

Förderfähige Gegenstände und Kostenarten

Im Rahmen der Richtlinie werden projektbezogene Aufwendungen bewilligt, die für die Durchführung des explorativen Forschungsvorhabens zwingend erforderlich sind. Dazu zählen typischerweise:

  • Personalaufwendungen für wissenschaftliches und technisches Personal
  • Projektspezifische Gegenstände, Instrumente und Forschungsinfrastruktur
  • Auftragsforschung und Fremdleistungen durch Dritte
  • Reisekosten und projektspezifische Sachausgaben

Die konkrete Bemessungsgrundlage sowie die Förderquote hängen vom Antragsberechtigten (Hochschule, Forschungseinrichtung oder gewerbliches Unternehmen) ab – siehe Förderrichtlinie.

So läuft das Antragsverfahren

  1. Bekanntmachung und Skizzeneinreichung: Einreichung einer formalen Projektskizze beim zuständigen Projektträger gemäß den Vorgaben des BMBF.
  2. Bewertung: Begutachtung der eingereichten Projektskizzen nach wissenschaftlicher und technologischer Qualität.
  3. Förmlicher Förderantrag: Bei positiver Bewertung Aufforderung zur Einreichung des vollständigen Förderantrags.
  4. Bewilligung und Projektstart: Erteilung des Zuwendungsbescheids und Beginn der Vorhabenabwicklung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag bzw. reichen Sie die Projektskizze fristgerecht ein und beginnen Sie das Vorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. nach Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Ein vorzeitiger Projektstart ohne Genehmigung kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur BMBF Fusion Forschungsförderung

Wer ist im Rahmen des Programms antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?

Die konkrete Förderhöhe und Förderquote sind im Basisdatensatz nicht starr festgelegt. Sie richten sich nach der Art des Antragstellers sowie den Vorgaben der jeweiligen BMBF-Bekanntmachung – siehe Förderrichtlinie.

Müssen Unternehmen Eigenmittel einbringen?

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist in der Regel ein angemessener Eigenanteil an den förderfähigen Gesamtkosten erforderlich. Genaue Quoten sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.

Was ist bezüglich des Maßnahmebeginns zu beachten?

Vorhaben dürfen erst nach der offiziellen Förderbewilligung bzw. nach Erteilung einer schriftlichen Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns gestartet werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.