FTI-Thüringen Personen: Personal für F&E in Thüringen fördern
Wer bekommt was? Redaktionelle Einordnung zu FTI-Thüringen Personen
Mit der Fördermaßnahme unterstützt der Freistaat Thüringen die gezielte Personalentwicklung in forschungsintensiven und innovativen Bereichen. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Dienstleistung und produzierendem Gewerbe sowie Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Ziel der Unterstützung ist es, den Technologietransfer zu stärken, hochqualifizierte Fachkräfte in Thüringen zu binden und die regionale Forschungs- und Innovationslandschaft wettbewerbsfähig auszurichten. Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss ausgezahlt.
- Sie als KMU, Forschungseinrichtung oder Hochschule in Thüringen ansässig sind
- Sie hochqualifiziertes Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation suchen oder sichern wollen
- Das geförderte Vorhaben im Freistaat Thüringen durchgeführt wird
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Thüringen liegt
- Es sich um ein Großunternehmen ohne spezifische Ausnahmeregelung handelt
- Die Personalmaßnahme bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
Förderfähige Gegenstände und Aufwendungen
Gefördert werden Ausgaben für die Sicherung und Gewinnung von qualifizierten Fachkräften in Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten. Die konkreten Tatbestände, maßgeblichen Personalkostensätze und Förderkonditionen richten sich nach den jeweiligen Teilmodulen und Förderaufrufen – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung bei FTI-Thüringen Personen
- Förderaufruf prüfen: Informieren Sie sich über die aktuellen Aufrufe und Richtlinien der Bewilligungsstelle.
- Antrag vorbereiten: Erstellen Sie die Vorhabensbeschreibung und ermitteln Sie den Personalbedarf gemäß Vorgaben.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahme über das dafür vorgesehene Portal ein.
- Bewilligung abwarten & Projekt starten: Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle und Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen Sie mit der Umsetzung.
Eckdaten des Förderprogramms
| Programmname | FTI-Thüringen Personen |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Thüringen |
| Zielgruppe | KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zu FTI-Thüringen Personen
Wer kann einen Antrag im Programm FTI-Thüringen Personen stellen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Thüringen.
Wie hoch ist die Förderquote bei FTI-Thüringen Personen?
Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag variieren je nach Förderaufruf und Teilmodul – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Personalmaßnahme gestellt werden. Ein bereits geschlossener Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag vor Antragstellung gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und schließt die Förderung aus.
Gilt die Förderung auch für Großunternehmen?
Das Programm richtet sich primär an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Großunternehmen sind in der Regel ausgeschlossen – siehe Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.