Darlehen für den Mittelstand: FRL DFM Mikrodarlehen Sachsen
Wer bekommt die Förderung durch das FRL DFM Mikrodarlehen?
Das Förderprogramm richtet sich an wirtschaftlich selbstständige Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Freistaat Sachsen. Zweck der Unterstützung ist die Begleitung von Gründungsvorhaben, Festigungsmaßnahmen sowie Nachfolgeprojekten im gewerblichen Bereich.
- Sie ein KMU oder eine Existenzgründung in Sachsen betreiben.
- Sie Ihr Vorhaben im Bereich Gründung oder Festigung planen.
- Ihr Unternehmen in einer antragsberechtigten Branche tätig ist.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Sachsen liegt.
- Sie die geplante Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen haben.
- Ihr Vorhaben nicht den KMU-Kriterien der EU entspricht.
Eckdaten zum FRL DFM Mikrodarlehen
| Förderart | Kredit / Mikrodarlehen |
| Förderbereich | Existenzgründung & Festigung |
| Förderhöhe / Quote | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Sachsen |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine & mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründungen |
| Berechtigte Branchen | Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Produzierendes Gewerbe, Gastgewerbe/Tourismus, Freie Berufe, Kultur- & Kreativwirtschaft |
| Status | laufend prüfen |
So läuft die Antragstellung
- Vorhaben planen: Definieren Sie Ihr Investitions- oder Festigungsvorhaben und prüfen Sie die Einhaltung aller Zugangsvoraussetzungen.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn aller Arbeiten oder Lieferverträge bei der zuständigen Stelle ein.
- Bewilligung abwarten: Nach Prüfung und Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir vergleichen Ihr Vorhaben mit aktuellen Programmen und unterstützen Sie bei der Strukturierung Ihrer Finanzierung.
Häufige Fragen zum FRL DFM Mikrodarlehen
Wer kann das FRL DFM Mikrodarlehen in Sachsen beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie bestehende Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen aus zugelassenen Branchen.
Wie hoch sind Darlehensbetrag und Förderquote?
Konkrete Zahlen zu Mindest- und Höchstbeträgen sowie Zinssätzen sind im amtlichen Stammdatensatz nicht ausgewiesen – siehe dazu die detaillierten Bestimmungen in der offiziellen Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist zwingend vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Nach Abschluss rechtsverbindlicher Verträge ist eine Antragstellung ausgeschlossen.
Welche Branchen sind förderfähig?
Gefördert werden Unternehmen aus Dienstleistungen, Freien Berufen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Produzierenden Gewerbe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.