Freistaat Sachsen laufend prüfen

Darlehen für den Mittelstand: FRL DFM Mikrodarlehen Sachsen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Sachsen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Das FRL DFM Mikrodarlehen ist ein geförderter Kredit des Freistaates Sachsen für Existenzgründungen und bestehende KMU. Die Finanzierung unterstützt Vorhaben der Gründung und Unternehmensfestigung. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen – individuelle Konditionen entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Wer bekommt die Förderung durch das FRL DFM Mikrodarlehen?

Das Förderprogramm richtet sich an wirtschaftlich selbstständige Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Freistaat Sachsen. Zweck der Unterstützung ist die Begleitung von Gründungsvorhaben, Festigungsmaßnahmen sowie Nachfolgeprojekten im gewerblichen Bereich.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein KMU oder eine Existenzgründung in Sachsen betreiben.
  • Sie Ihr Vorhaben im Bereich Gründung oder Festigung planen.
  • Ihr Unternehmen in einer antragsberechtigten Branche tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Sachsen liegt.
  • Sie die geplante Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen haben.
  • Ihr Vorhaben nicht den KMU-Kriterien der EU entspricht.

Eckdaten zum FRL DFM Mikrodarlehen

Förderart Kredit / Mikrodarlehen
Förderbereich Existenzgründung & Festigung
Förderhöhe / Quote – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Sachsen
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine & mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründungen
Berechtigte Branchen Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Produzierendes Gewerbe, Gastgewerbe/Tourismus, Freie Berufe, Kultur- & Kreativwirtschaft
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung

  1. Vorhaben planen: Definieren Sie Ihr Investitions- oder Festigungsvorhaben und prüfen Sie die Einhaltung aller Zugangsvoraussetzungen.
  2. Antrag einreichen: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn aller Arbeiten oder Lieferverträge bei der zuständigen Stelle ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung und Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn oder der Abschluss rechtsverbindlicher Verträge kann zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum FRL DFM Mikrodarlehen

Wer kann das FRL DFM Mikrodarlehen in Sachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie bestehende Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen aus zugelassenen Branchen.

Wie hoch sind Darlehensbetrag und Förderquote?

Konkrete Zahlen zu Mindest- und Höchstbeträgen sowie Zinssätzen sind im amtlichen Stammdatensatz nicht ausgewiesen – siehe dazu die detaillierten Bestimmungen in der offiziellen Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist zwingend vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Nach Abschluss rechtsverbindlicher Verträge ist eine Antragstellung ausgeschlossen.

Welche Branchen sind förderfähig?

Gefördert werden Unternehmen aus Dienstleistungen, Freien Berufen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem Produzierenden Gewerbe.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.