Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend

Forschung hybride Bedrohungen: Förderung zur Erkennung & Abwehr

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert wissenschaftliche Begleitvorhaben zur **Forschung hybride Bedrohungen**. Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse erhalten, um zivile Sicherheit und Resilienz gegen vielschichtige Angriffe zu stärken. Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben und der Richtlinie.

Wer bekommt was? – Die Förderung für Forschung hybride Bedrohungen

Mit dieser Bundesförderung unterstützt das BMBF die wissenschaftliche Erforschung von hybriden Bedrohungen. Ziel ist es, Lösungsansätze zur Erkennung, Abwehr und Bewältigung dieser komplexen Herausforderungen zu entwickeln. Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die in der zivilen Sicherheitsforschung tätig sind.

Konkret können sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände Anträge stellen. Der Fokus liegt auf Projekten, die einen wissenschaftlichen Beitrag zur Stärkung der Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen leisten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung im Bereich zivile Sicherheitsforschung tätig ist.
  • Sie wissenschaftliche Erkenntnisse zur Abwehr hybrider Bedrohungen generieren möchten.
  • Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen an innovativen Lösungen arbeiten.
  • Ihr Projekt einen Beitrag zur Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz leistet.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keinen klaren wissenschaftlichen Bezug zur zivilen Sicherheitsforschung hat.
  • Sie ausschließlich kommerzielle Produkte ohne Forschungsanteil entwickeln möchten.
  • Ihr Projekt nicht im Geltungsbereich der offiziellen Förderrichtlinie liegt.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Projektinhalte

Die genauen förderfähigen Kosten und Projektinhalte werden in der jeweiligen Bekanntmachung oder Förderrichtlinie des BMBF detailliert beschrieben. Typischerweise umfassen förderfähige Kosten Personalaufwendungen für wissenschaftliches und technisches Personal, Sachkosten für Material und Geräte, Reisekosten sowie Kosten für externe Dienstleistungen, die direkt dem Forschungsvorhaben dienen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Projektförderung.

Forschungsprojekte, die sich mit der Analyse von Bedrohungsszenarien, der Entwicklung von Frühwarnsystemen, innovativen Abwehrmechanismen oder der Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz befassen, stehen im Fokus. Es ist entscheidend, dass Ihr Vorhaben einen deutlichen Mehrwert für die zivile Sicherheit in Deutschland bietet und wissenschaftlich fundiert ist.

So läuft der Antrag

  1. Prüfung der Bekanntmachung: Informieren Sie sich über die aktuelle Bekanntmachung des BMBF zum Thema „Forschung hybride Bedrohungen“ und prüfen Sie die spezifischen Anforderungen und Fristen.
  2. Konzeption des Vorhabens: Entwickeln Sie ein detailliertes Forschungskonzept, das die wissenschaftlichen Ziele, Methoden, den Zeitplan und die geplanten Kosten klar darlegt.
  3. Antragstellung: Reichen Sie Ihren Förderantrag über das vom BMBF vorgegebene Portal (z.B. easy-Online) ein. Achten Sie auf die Vollständigkeit und Qualität der Unterlagen.
  4. Begutachtung und Entscheidung: Ihr Antrag wird von Fachgutachtern bewertet. Bei positiver Begutachtung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektdurchführung und Verwendungsnachweis: Führen Sie das Projekt gemäß Antrag durch und reichen Sie nach Abschluss einen Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bund (bundesweit)
Status antragsoffen (laufend prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung für Forschung hybride Bedrohungen

Wer ist antragsberechtigt für die Forschung hybride Bedrohungen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen sowie Bildungseinrichtungen. Entscheidend ist der wissenschaftliche Bezug zum Thema hybride Bedrohungen.

Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden abgedeckt?

Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der jeweiligen Bekanntmachung und dem spezifischen Forschungsvorhaben. Typischerweise werden Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Kosten für externe Dienstleistungen bezuschusst. Eine genaue Übersicht finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Das Programm ist in der Regel als Rahmenbekanntmachung konzipiert, unter der spezifische Förderaufrufe mit eigenen Fristen veröffentlicht werden. Es ist daher wichtig, die jeweils aktuelle Bekanntmachung des BMBF zu prüfen, um die gültigen Einreichungsfristen nicht zu verpassen. Grundsätzlich gilt: Antrag vor Maßnahmebeginn.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung, AGVO) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Eine genaue Prüfung der Kumulierungsregeln in der aktuellen Förderrichtlinie ist unerlässlich.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer bereits mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag bewilligt ist, verliert in fast allen Bundesprogrammen den Anspruch komplett. Weitere Gründe können mangelnde wissenschaftliche Qualität, unzureichender Bezug zum Förderziel oder fehlerhafte Antragsunterlagen sein.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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