Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz – Zuschüsse sichern
Wer bekam was? Einordnung der Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen
Rheinland-Pfalz unterstützte mit diesem Programm die Durchführung von waldpädagogischen Veranstaltungen. Ziel war es, das Bewusstsein für den Wald und seine Funktionen zu stärken und Naturerfahrung zu ermöglichen. Antragsberechtigt waren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen jeder Größe, insbesondere aus den freien Berufen. Die genaue Förderhöhe und -quote richtete sich nach den jeweiligen Modulen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien. Diese Förderung Waldpädagogik Rheinland-Pfalz ist aktuell ausgelaufen.
- Sie in Rheinland-Pfalz waldpädagogische Projekte umsetzen wollten.
- Ihr Unternehmen oder Sie als Privatperson im Bereich Natur- und Umweltbildung tätig waren.
- Sie Bildungsangebote rund um den Wald für verschiedene Zielgruppen planten.
- Ihr Vorhaben keine direkten waldpädagogischen Inhalte hatte.
- Sie Projekte außerhalb von Rheinland-Pfalz umsetzen wollten.
- Sie eine Förderung für allgemeine Investitionen ohne Bildungsbezug suchten.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die Förderrichtlinie definierte, welche Kosten als förderfähig galten. Typischerweise umfassten diese Personal-, Sach- und Honorarkosten, die direkt mit der Konzeption und Durchführung der waldpädagogischen Veranstaltungen in Verbindung standen. Investitionen in Material oder Ausrüstung waren ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Detaillierte Informationen waren der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen. Da die Förderung Waldpädagogik Rheinland-Pfalz ausgelaufen ist, sind die spezifischen Konditionen aktuell nicht mehr gültig.
So lief der Antrag für die Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen
- Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich über die konkreten Voraussetzungen und förderfähigen Maßnahmen in der offiziellen Richtlinie.
- Konzept erstellen – Erarbeiten Sie ein detailliertes Konzept Ihrer waldpädagogischen Veranstaltung.
- Antragsunterlagen zusammenstellen – Bereiten Sie alle erforderlichen Formulare und Nachweise vor.
- Antrag einreichen – Senden Sie den vollständigen Antrag an die zuständige Stelle in Rheinland-Pfalz.
Eckdaten zur Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Status | ausgelaufen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen
Was fördert Waldpädagogik in Rheinland-Pfalz?
Die Förderung unterstützte die Durchführung von Veranstaltungen, die waldbezogene Bildung und Naturerfahrung vermitteln sollten. Dazu gehörten Projekte zur Umweltbildung, zur Sensibilisierung für den Wald als Ökosystem und zur Förderung nachhaltigen Handelns.
Wer konnte die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt waren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aller Größen, die waldpädagogische Projekte in Rheinland-Pfalz umsetzen wollten. Dazu zählten insbesondere Akteure aus den freien Berufen im Bereich Natur- und Umweltbildung.
Wie hoch war die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen?
Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Förderquote waren in der jeweiligen Förderrichtlinie festgelegt und variierten je nach Art und Umfang des Projekts. Konkrete Angaben sind der offiziellen Quelle zu entnehmen, da sie nicht pauschal beziffert werden konnten.
Gibt es aktuelle Förderprogramme für Waldpädagogik in Rheinland-Pfalz?
Das hier beschriebene Programm ist laut Förderdatenbank des Bundes (Stand: 2021-01-26) ausgelaufen. Für aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich Waldpädagogik oder Umweltbildung in Rheinland-Pfalz empfehlen wir, die aktuellen Angebote der Landesforsten oder des Umweltministeriums zu prüfen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.