Freie und Hansestadt Hamburg laufend prüfen

Förderung Ausbildungsverbünde in Hamburg

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Hamburg
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung Ausbildungsverbünde in Hamburg unterstützt kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen dabei, Ausbildungsplätze durch Kooperationen zu sichern oder neu zu schaffen. Die Förderung erfolgt als finanzieller Zuschuss für qualifizierende Verbundmaßnahmen – genaue Konditionen siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Die Ausbildungsverbünde-Förderung im Überblick

Viele kleine Betriebe in Hamburg verfügen nicht über die personelle oder technische Ausstattung, um alle im Ausbildungsrahmenplan geforderten Inhalte eigenständig im eigenen Betrieb abzudecken. Die Förderung Ausbildungsverbünde unterstützt Unternehmen dabei, Ausbildungsabschnitte gemeinsam mit Partnerbetrieben oder überbetrieblichen Bildungsstätten durchzuführen. Durch den finanziellen Zuschuss soll der Ausbildungsaufwand abgefedert und das Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen in der Freien und Hansestadt Hamburg nachhaltig gestärkt werden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Hamburg sind.
  • Sie Ausbildungsplätze im Verbund mit anderen Betrieben oder Bildungsträgern anbieten wollen.
  • Ihr Betrieb in Branchen wie Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Freien Berufen oder dem produzierenden Gewerbe tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen einzustufen ist.
  • Sämtliche Ausbildungsinhalte ohne Partnerbetriebe im eigenen Betrieb vermittelt werden können.
  • Das geplante Verbundvorhaben bereits vor der Antragstellung verbindlich begonnen wurde.

Förderfähige Gegenstände und Voraussetzungen

Gefördert wird die Durchführung von Ausbildungsabschnitten in Partnerbetrieben oder ergänzenden Bildungseinrichtungen. Die Zielgruppe umfasst ausdrücklich Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen im Hamburger Stadtgebiet.

Die konkrete Höhe der Zuschüsse und etwaige Festbeträge richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Förderaufrufs – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag zur Förderung Ausbildungsverbünde

  1. Kooperation vereinbaren: Erstellen Sie eine Verbundvereinbarung mit den beteiligten Partnerbetrieben oder Bildungsträgern.
  2. Antrag vorbereiten und einreichen: Reichen Sie den Förderantrag nebst allen geforderten Unterlagen vor Beginn der Verbundmaßnahme ein.
  3. Bewilligung abwarten: Warten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid der bewilligenden Stelle ab.
  4. Verbundausbildung durchführen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie den Verwendungsnachweis zur Auszahlung des Zuschusses ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Förderantrag muss vor Beginn der Verbundmaßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Bewilligung bzw. ohne ausdrückliche Genehmigung führt regelmäßig zum Ausschluss der Förderung.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Hamburg
Zielgruppe Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung Ausbildungsverbünde

Was ist ein Ausbildungsverbund?

In einem Ausbildungsverbund schließen sich Betriebe zusammen, um gemeinsam Auszubildende auszubilden. Dies ermöglicht es insbesondere kleinen Unternehmen, trotz fehlender eigener Fachabteilungen vollwertige Ausbildungsplätze anzubieten.

Wer kann die Ausbildungsverbünde-Förderung in Hamburg in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg aus Branchen wie Handwerk, Handel, Freien Berufen, Gastgewerbe sowie produzierendem Gewerbe.

Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?

Die genaue Fördersumme hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Förderaufrufs ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Verbundausbildungsmaßnahme gestellt und bewilligt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn schließt die Förderung in der Regel aus.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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