Förderung von Unternehmensberatungen für KMU: Zuschuss beantragen
Wer bekommt was bei der Förderung Unternehmensberatung KMU?
Mit der bundesweiten Beratungshilfe fördert der Bund konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU nachhaltig zu steigern und Frauen bei der Existenzgründung und Unternehmensfestigung gezielt zu stärken.
Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten. Die genaue Höhe des Zuschusses sowie die maximal förderbaren Beratungskosten richten sich nach dem jeweiligen Modul und dem Standort des Unternehmens – Einzelheiten dazu sind der offiziellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie als rechtlich selbstständiges KMU in Deutschland ansässig sind.
- Sie Ihr Unternehmen festigen, neu ausrichten oder eine Finanzierung strukturieren möchten.
- Sie eine Beratungsleistung durch qualifizierte Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen.
- Ihr Unternehmen die KMU-Schwellenwerte der EU überschreitet.
- Es sich um überwiegend rechtliche, steuerliche oder vermittelnde Tätigkeiten handelt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung oder Bewilligung begonnen wurde.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Gefördert werden die Honorarkosten für extern durchgeführte Unternehmensberatungen. Gegenstand der Beratung können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sein. Darüber hinaus werden spezielle Beratungsmaßnahmen adressiert – beispielsweise zur Festigung von Existenzgründungen, zur Unternehmensfinanzierung oder zur gezielten Frauenförderung im Unternehmertum.
So läuft die Antragstellung ab
- Qualifiziertes Beratungsunternehmen auswählen: Wählen Sie einen zugelassenen Berater, der in der Beraterdatenbank gelistet ist.
- Antrag stellen: Reichen Sie den Förderantrag über das dafür vorgesehene Online-Portal des Bundes bzw. der Durchführungsstelle (z. B. BAFA) ein.
- Bewilligung abwarten & Beratungsdurchführung: Führen Sie die Beratung gemäß der vereinbarten Konzeption durch.
- Verwendungsnachweis einreichen: Reichen Sie Verwendungsnachweis, Beratungsbericht und Rechnung ein, um die Auszahlung des Zuschusses zu veranlassen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) / BAFA |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Existenzgründerinnen |
| Status | laufend / antragsoffen |
Möchten Sie Beratungszuschüsse für Ihr Unternehmen nutzen?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihr Vorhaben und stellen bei Bedarf den Kontakt zu qualifizierten Förderberatern her.
Häufige Fragen zur Förderung Unternehmensberatung KMU
Wer gilt förderrechtlich als KMU?
Als KMU gelten Unternehmen gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen.
Können auch Existenzgründerinnen gefördert werden?
Ja, der Bereich Existenzgründungsfestigung und Frauenförderung ist ein expliziter Schwerpunkt der Bundesförderung, um den Erfolg junger Unternehmen nachhaltig abzusichern.
Welche Berater sind für das Programm zugelassen?
Die Beratung darf nur von selbstständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die die erforderliche Eignung besitzen und in der jeweiligen Beraterdatenbank registriert sind.
Darf die Beratung bereits vor Antragstellung begonnen werden?
Nein. Eine Vorhabensplanung oder unverbindliche Vorbesprechung ist zulässig, der Beratungsvertrag darf jedoch erst nach formaler Antragstellung unterzeichnet werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 28.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.