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Förderung des Umbaus der Tierhaltung: Zuschüsse für investive Vorhaben 2024-2030

Geprüft am 22.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung unterstützt bundesweit landwirtschaftliche Unternehmen bei investiven Vorhaben. Es werden Zuschüsse gewährt, um Ställe tiergerechter umzugestalten und damit das Tierwohl zu verbessern. Die konkreten Förderhöhen und Quoten sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was bei der Förderung des Umbaus der Tierhaltung?

Die Förderung des Umbaus der Tierhaltung richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen jeder Größe, die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten. Ziel ist es, Investitionen in Ställe zu unterstützen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und somit das Tierwohl signifikant verbessern. Das Programm ist Teil der ländlichen Entwicklung und zielt darauf ab, die Haltungsbedingungen von Nutztieren nachhaltig zu stärken.

Die genauen Konditionen, wie etwa die Höhe der Zuschüsse oder die förderfähigen Maßnahmen, werden in der jeweils gültigen Förderrichtlinie detailliert festgelegt. Es ist entscheidend, diese Richtlinie vor Antragsstellung genau zu prüfen, da sich die Schwerpunkte und Kriterien im Laufe des Programms ändern können.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen in Deutschland führen.
  • Sie in den Umbau oder Neubau von Ställen investieren möchten, um das Tierwohl zu verbessern.
  • Ihre geplanten Maßnahmen über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
  • Sie eine langfristige Umstellung auf tiergerechtere Haltungssysteme anstreben.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ausschließlich gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen wollen.
  • Ihr Unternehmen nicht in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig ist.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Sie keine Investitionen in bauliche Maßnahmen oder technische Anlagen planen.

Förderfähige Kosten und Maßnahmen

Die Förderung des Umbaus der Tierhaltung zielt auf investive Vorhaben ab, die zu einer Verbesserung der Haltungsbedingungen führen. Dazu können bauliche Maßnahmen an Ställen, die Anschaffung und Installation tiergerechter Stalltechnik oder andere investive Ausgaben gehören, die direkt dem Tierwohl dienen. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und Maßnahmen ist der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. In der Regel werden Kosten für Planung, Genehmigung und Umsetzung der Investition anteilig bezuschusst.

So läuft der Antrag für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Der Antragsprozess für die Förderung des Umbaus der Tierhaltung ist in mehreren Schritten organisiert. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist entscheidend für den Erfolg.

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die spezifischen Aufrufe und Fristen.
  2. Konzeptentwicklung – Erstellen Sie ein detailliertes Konzept für Ihr Investitionsvorhaben, das die Tierwohlverbesserungen klar darlegt und alle förderrelevanten Kriterien berücksichtigt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie auf die Einhaltung aller Fristen.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Dokumentieren Sie alle Ausgaben und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Vorgaben und reichen Sie einen vollständigen Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Region Bund (bundesweit)
Status antragsoffen (laufend)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe, die in die Verbesserung des Tierwohls investieren möchten. Dies umfasst Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Förderquoten sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach den spezifischen Maßnahmen und den aktuellen Bestimmungen der Förderrichtlinie. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in der offiziellen Richtlinie des BMEL.

Was sind förderfähige Investitionen?

Förderfähig sind investive Vorhaben, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und das Tierwohl signifikant verbessern. Dazu zählen beispielsweise bauliche Anpassungen von Ställen, die Anschaffung tiergerechter Haltungssysteme oder technische Lösungen für bessere Klima- und Hygienebedingungen.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder AGVO) entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall und die Abstimmung mit der Bewilligungsstelle sind vorab zwingend erforderlich, um eine Überförderung auszuschließen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben beginnen – beispielsweise durch die Bestellung von Materialien oder die Beauftragung von Baufirmen – bevor Ihr Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, erlischt der Förderanspruch in der Regel komplett.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMEL), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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Neben der Förderung des Umbaus der Tierhaltung gibt es weitere Programme, die landwirtschaftliche Betriebe bei ihren Investitionen unterstützen. Hier eine Auswahl: