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NRW.Mikrodarlehen: Ihr Gründungskredit für Kleinstunternehmen in NRW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Das NRW.Mikrodarlehen bietet Existenzgründerinnen, Existenzgründern und Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Gründung, Festigung oder Investitionen. Es unterstützt eine breite Palette von Branchen, von Dienstleistungen bis zum Handwerk. Die genaue Darlehenshöhe und Konditionen sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Das NRW.Mikrodarlehen: Ihr Gründungskredit für kleine Vorhaben

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein zentrales Finanzierungsinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen, das speziell auf die Bedürfnisse von Existenzgründerinnen und -gründern sowie bestehenden Kleinstunternehmen zugeschnitten ist. Es ermöglicht die flexible Finanzierung von Vorhaben, die zur Gründung, Festigung oder zur Umsetzung notwendiger Investitionen dienen. Ziel ist es, den Zugang zu Kapital für kleine und mittlere Projekte zu erleichtern, insbesondere wenn andere Bankkredite schwerer zu erhalten sind. Die Förderung richtet sich an eine Vielzahl von Branchen, darunter Dienstleistungen, das produzierende Gewerbe, Handwerk, Handel und die Kreativwirtschaft.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen führen.
  • Sie sich in der Gründungsphase befinden oder Ihr junges Unternehmen festigen möchten.
  • Sie Investitionen oder Betriebsmittel für Ihr Vorhaben benötigen.
  • Ihr Unternehmen in den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, Handel oder Kreativwirtschaft tätig ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
  • Sie eine Förderung außerhalb von Nordrhein-Westfalen suchen.
  • Sie bereits andere, umfassende Kredite für dasselbe Vorhaben erhalten haben.

Was kann ich mit dem Mikrodarlehen finanzieren?

Das NRW.Mikrodarlehen unterstützt in der Regel Investitionen und Betriebsmittel. Dazu gehören beispielsweise der Kauf von Maschinen, die Anschaffung von Geschäftsausstattung, Marketingmaßnahmen oder die Finanzierung des Warenlagers. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten und nicht förderfähigen Ausgaben entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag für das NRW.Mikrodarlehen

  1. Informationsphase – Prüfen Sie die detaillierten Voraussetzungen und Konditionen des NRW.Mikrodarlehens auf der Webseite der NRW.BANK oder in der offiziellen Förderrichtlinie.
  2. Antragsvorbereitung – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Businessplan, Finanzierungsübersicht und gegebenenfalls weitere Nachweise zu Ihrem Unternehmen.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das digitale Portal der NRW.BANK oder den vorgesehenen Weg ein.
  4. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der NRW.BANK geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Darlehensvertrag.
  5. Auszahlung – Nach Vertragsunterzeichnung und Erfüllung der Auszahlungsbedingungen erfolgt die Auszahlung des Darlehens.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum NRW.Mikrodarlehen

Förderart Kredit
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber NRW.BANK
Region Nordrhein-Westfalen
Status antragsoffen (laufend prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum NRW.Mikrodarlehen

Wer kann das NRW.Mikrodarlehen beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer sowie Kleinstunternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen wie Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Tourismus und freie Berufe.

Wie hoch ist die Förderung durch das NRW.Mikrodarlehen?

Die genaue Höhe des Darlehens sowie die spezifischen Konditionen sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie der NRW.BANK zu entnehmen. Der amtliche Datensatz nennt keine fixen Beträge, daher ist eine Prüfung im Einzelfall auf Basis der Richtlinie erforderlich.

Was sind förderfähige Kosten beim NRW.Mikrodarlehen?

Mit dem Darlehen können in der Regel Investitionen (z. B. Maschinen, Ausstattung) und Betriebsmittel (z. B. Warenlager, Marketing) finanziert werden, die für die Gründung, Festigung oder den Ausbau des Kleinstunternehmens notwendig sind. Detaillierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Kann das NRW.Mikrodarlehen mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung des NRW.Mikrodarlehens mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regeln der jeweiligen Programme entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld ist hier unerlässlich, um eine Überförderung zu vermeiden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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