Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

Neue Materialien & Grüne Transition: Förderung internationaler Projekte

Geprüft am 2024-06-19
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Neue Materialien Grüne Transition Förderung unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland bei der Zusammenarbeit mit Partnern aus Südostasien und Europa. Ziel ist die Entwicklung innovativer Lösungen für nachhaltige Materialien und grüne Technologien. Die genauen Förderkonditionen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Wer bekommt was? – Internationale Projekte in Neuen Materialien und Grüner Transition

Das Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme ist eine gemeinsame Initiative, die grenzüberschreitende Kooperationen im Forschungs- und Innovationsbereich stärkt. Es richtet sich an deutsche Antragsteller, die gemeinsam mit internationalen Partnern Projekte zu neuen Materialien und zur grünen Transformation umsetzen möchten. Der Zuschuss fördert die Entwicklung von Schlüsseltechnologien, um globale Herausforderungen in diesen Sektoren zu adressieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie internationale Kooperationsprojekte planen.
  • Ihr Vorhaben Forschung & Entwicklung in neuen Materialien oder grüner Transition umfasst.
  • Sie Partner in Südostasien oder Europa für Ihr Projekt gewinnen möchten.
  • Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung antragsberechtigt ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt rein national ausgerichtet ist.
  • Ihr Vorhaben keine Forschungs- oder Innovationskomponente besitzt.
  • Sie keine internationalen Partner in den genannten Regionen involvieren.
  • Ihr Unternehmen nicht der Definition für KMU, Mittelstand oder Großunternehmen entspricht.

Förderfähige Kosten und Projektbereiche der Neuen Materialien Grüne Transition Förderung

Im Rahmen der Förderung sind in der Regel Personal-, Sach- und Reisekosten förderfähig, die direkt mit dem Forschungsvorhaben in Verbindung stehen. Auch Kosten für die Koordination und das Management des internationalen Projekts können berücksichtigt werden. Detaillierte Angaben zu den förderfähigen Ausgaben und den spezifischen thematischen Schwerpunkten innerhalb der Neuen Materialien und Grünen Transition finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung und den zugehörigen Richtlinien.

So läuft der Antrag

Der Antragsprozess für das Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme erfolgt typischerweise in mehreren Stufen, beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze im Rahmen eines spezifischen Aufrufs. Die genauen Schritte werden in den jeweiligen Bekanntmachungen beschrieben.

  1. Aufruf verfolgen – Prüfen Sie die aktuellen Ausschreibungen des Förderprogramms auf der Webseite des BMBF oder der Förderdatenbank.
  2. Projektskizze einreichen – Erstellen Sie eine detaillierte Projektskizze gemeinsam mit Ihren internationalen Partnern und reichen Sie diese fristgerecht ein.
  3. Vollantrag stellen – Bei positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines vollständigen Antrags aufgefordert.
  4. Zuwendungsbescheid – Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bund, International
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Förderung von internationalen Projekten im Bereich Neue Materialien und Grüne Transition

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die internationale Kooperationsprojekte mit Partnern aus Südostasien und Europa durchführen.

Was wird im Bereich Neue Materialien und Grüne Transition gefördert?

Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich mit nachhaltigen Materialien und Technologien für eine grüne Transformation befassen. Die genauen thematischen Schwerpunkte werden in den jeweiligen Förderaufrufen definiert.

Wie hoch ist die Förderquote oder der maximale Zuschuss?

Die spezifische Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Aufruf, der Art des Vorhabens und der Antragstellerkategorie ab. Bitte entnehmen Sie diese Details der aktuellen Förderrichtlinie oder den spezifischen Ausschreibungen.

Gibt es spezifische Fristen für die Antragstellung?

Ja, die Förderung erfolgt im Rahmen von spezifischen Aufrufen mit festen Einreichungsfristen für Projektskizzen und Vollanträge. Es handelt sich nicht um ein durchgehend offenes Programm. Aktuelle Fristen finden Sie auf der Webseite des BMBF und in der Förderdatenbank.

Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes entsprechen. Insbesondere die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind hierbei relevant. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrem Förderberater.

Was sind typische Gründe für eine Ablehnung?

Häufige Ablehnungsgründe sind ein nicht ausreichend internationaler Projektbezug, das Fehlen innovativer Ansätze, unzureichende thematische Passung zu den Aufrufschwerpunkten oder formale Fehler im Antrag, insbesondere die Missachtung des Maßnahmebeginns vor Antragstellung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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