Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen in M-V: Der WoBauSozRL Kredit
Mit der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnungen, die sozialen Kriterien genügen. Diese spezielle Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen in M-V zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu erhalten und zu erweitern. Sie erhalten hierfür zinsgünstige Darlehen.
- Sie eine natürliche oder juristische Person sind und in Mecklenburg-Vorpommern investieren.
- Sie neuen Wohnraum schaffen oder bestehenden modernisieren möchten.
- Sie bereit sind, Mietpreis- und Belegungsbindungen für die geförderten Wohnungen einzugehen.
- Sie langfristig in bezahlbaren Wohnraum investieren möchten.
- Sie keinen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern haben oder außerhalb des Landes investieren.
- Sie ausschließlich frei finanzierte Mietwohnungen ohne Bindungen schaffen möchten.
- Ihr Vorhaben bereits begonnen wurde (z.B. durch Abschluss eines Liefervertrags).
- Sie keine langfristige Verpflichtung für Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen wollen.
Förderfähige Kosten und Konditionen der Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen in M-V
Die Förderrichtlinie sieht die Finanzierung von Investitionskosten vor, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder Modernisierung von belegungsgebundenen Mietwohnungen stehen. Dazu gehören in der Regel Baukosten, Kosten für die technische Ausstattung und bauliche Nebenkosten. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten sowie die Konditionen für den Zinssatz und die Laufzeit des Kredits sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen. Es handelt sich um ein langfristiges Darlehen, das speziell auf die Bedürfnisse im Wohnungsbau zugeschnitten ist.
So läuft der Antrag ab
- Information und Beratung – Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen der WoBauSozRL M-V auf der Webseite des Landesförderinstituts (LFI M-V) oder in der Förderdatenbank des Bundes.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein, üblicherweise über das LFI M-V.
- Prüfung und Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Vorhabens und der Einhaltung aller Kriterien erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Auszahlung und Umsetzung – Nach Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen und die Auszahlung des Kredits beantragen.
Eckdaten der Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen in M-V
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern (via LFI M-V) |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen in M-V (FAQ)
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren möchten. Dies umfasst sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen jeder Größe, die in den Wohnungsbau oder die Modernisierung von Mietwohnungen investieren.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind in der Regel die notwendigen Investitionskosten für die Schaffung neuen Wohnraums oder die Modernisierung bestehender Mietwohnungen, die den sozialen Wohnungsbaukriterien entsprechen. Die genaue Definition finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien des Landes.
Was bedeutet „belegungsgebunden“?
„Belegungsgebunden“ bedeutet, dass die geförderten Wohnungen bestimmten sozialen Kriterien unterliegen. Dies beinhaltet in der Regel Mietpreisbindungen (Mieten dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten) und Belegungsbindungen (die Wohnungen dürfen nur an Personen mit bestimmten Einkommensgrenzen oder Bedarfen vergeben werden).
Kann der Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regeln oder AGVO) entsprechen und im Einzelfall geprüft werden. Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist ausgeschlossen. Detaillierte Informationen zur Kumulierung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Was ist vor Antragstellung zu beachten?
Der wichtigste Punkt ist der „Maßnahmebeginn“. Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, BEVOR Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Dazu zählt bereits die Beauftragung von Planungsleistungen oder der Abschluss von Lieferverträgen. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher entscheidend.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
Ähnliche Förderprogramme für den Wohnungsbau
Neben der Förderung belegungsgebundener Mietwohnungen in M-V gibt es weitere Programme, die den Wohnungsbau und die Modernisierung unterstützen. Prüfen Sie auch folgende Optionen:
- KfW Energieeffizient Bauen und Sanieren: Bundesweite Förderung für energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben.
- Gründung und Finanzierung Mietwohnungsbau (LFI M-V): Weitere spezifische Programme des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
- Investitionszuschüsse im Wohnungsbau: Ein Überblick über weitere Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung, auch in anderen Bundesländern.