Freistaat Sachsen laufend prüfen

Förderung Menschen mit Behinderungen in Sachsen: Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das sächsische Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ unterstützt Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei der Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Sachsen. Sie erhalten Zuschüsse zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen, zur Ausbildung sowie zur begleitenden Unterstützung. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie.

Wer bekommt was? – Förderung von Inklusion in Sachsen

Mit dem Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ unterstützt der Freistaat Sachsen Arbeitgeber, die sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt engagieren. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse für die Schaffung, Sicherung und Begleitung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Ziel ist es, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Vielfalt in sächsischen Unternehmen zu fördern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Verband oder Ihre öffentliche Einrichtung in Sachsen ansässig ist.
  • Sie Ausbildungs- oder Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen oder sichern möchten.
  • Sie die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen fördern wollen.
  • Sie Zuschüsse für erforderliche Maßnahmen zur Beschäftigung beantragen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb von Sachsen liegt.
  • Sie keine Ausbildungs- oder Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen betreffen.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
  • Sie ausschließlich eine allgemeine Qualifizierung ohne Arbeitsplatzbezug suchen.

Förderfähige Kosten und Leistungen

Die Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Sachsen durch das Programm „Wir machen das!“ umfasst in der Regel Personalkosten, Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung oder Anpassungsmaßnahmen sowie Kosten für begleitende Unterstützungsleistungen. Da die genauen Konditionen und die Höhe der Zuschüsse je nach Modul und Förderaufruf variieren können, ist es entscheidend, die aktuelle Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen zu konsultieren. Die Richtlinie gibt detailliert Auskunft darüber, welche spezifischen Ausgaben als förderfähig anerkannt werden.

So läuft der Antrag

  1. Informieren Sie sich umfassend – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe des Programms „Wir machen das!“, um die genauen Voraussetzungen und förderfähigen Maßnahmen zu verstehen.
  2. Antrag vorbereiten – Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, wie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachweise zur Zielgruppe.
  3. Antrag einreichen – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Freistaates Sachsen ein.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Förderfähigkeit und die Höhe des Zuschusses.
  5. Vorhaben umsetzen – Beginnen Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens erst nach Erhalt des positiven Bescheids.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freistaat Sachsen
Region Sachsen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung Menschen mit Behinderungen in Sachsen

Wer kann die Förderung in Sachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen, die ihren Sitz in Sachsen haben und Ausbildungs- oder Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schaffen oder erhalten möchten.

Welche Projekte werden im Rahmen von „Wir machen das!“ gefördert?

Das Programm unterstützt Vorhaben, die der Schaffung, Sicherung und Begleitung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen dienen. Dies kann die Finanzierung von Ausbildungskosten, Lohnzuschüssen oder Maßnahmen zur Arbeitsplatzanpassung umfassen. Details sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wie hoch ist die Förderung für Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen?

Die genaue Höhe der Zuschüsse sowie die Förderquote sind in der Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen festgelegt und können je nach Art des Vorhabens und aktuellem Förderaufruf variieren. Konkrete Angaben finden Sie in den jeweiligen Modulen der Richtlinie.

Ist das Programm „Wir machen das!“ antragsoffen?

Das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ ist in der Regel als laufendes Programm konzipiert, jedoch können die Antragsfristen und die Verfügbarkeit der Mittel an spezifische Förderaufrufe gebunden sein. Wir empfehlen Ihnen, den aktuellen Status und mögliche Fristen direkt auf der Webseite des Fördergebers oder in der Förderdatenbank des Bundes zu prüfen.

Gibt es eine Frist für die Beantragung?

Spezifische Fristen für einzelne Module oder Förderaufrufe werden in den jeweiligen Richtlinien oder Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Es ist ratsam, sich vor einer Antragstellung über die aktuell gültigen Fristen zu informieren, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Ähnliche Förderprogramme in Sachsen

Neben dem Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ existieren weitere Programme des Bundes und des Freistaates Sachsen, die die Beschäftigung und Integration von Menschen mit Behinderungen sowie die allgemeine Arbeitsmarktförderung unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Programme zur beruflichen Weiterbildung, zur Fachkräftesicherung oder zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Eine Übersicht finden Sie in unserer Förderdatenbank oder bei den Arbeitsagenturen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.