Materieforschung Förderung: Projekte im Röntgen-Ångström-Cluster
Wer bekommt was bei der Materieforschung Förderung?
Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an alle Unternehmen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Projekte im Themenfeld Materie durchführen. Der Fokus liegt dabei auf Materialforschung und Strukturbiologie unter Nutzung von Neutronen- und Synchrotronstrahlung im Rahmen der deutsch-schwedischen Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster).
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung in Deutschland ansässig ist.
- Sie Materialforschung oder Strukturbiologie mit Neutronen/Synchrotronstrahlung betreiben.
- Sie Teil der deutsch-schwedischen Kooperation im Röntgen-Ångström-Cluster sind oder werden wollen.
- Sie einen Zuschuss für Ihr Forschungsprojekt suchen.
- Ihr Forschungsprojekt nicht den genannten Themenfeldern entspricht.
- Sie keine Nutzung von Neutronen- oder Synchrotronstrahlung planen.
- Sie keine Kooperation im deutsch-schwedischen Röntgen-Ångström-Cluster anstreben.
- Sie eine andere Förderart als einen Zuschuss suchen.
Förderfähige Kosten
Die genauen förderfähigen Kosten und deren Anteile sind in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert beschrieben. Typischerweise umfassen Zuschüsse im Bereich der Forschung und Entwicklung Personalkosten, Sachkosten für Geräte und Verbrauchsmaterialien, Reisekosten sowie Kosten für externe Leistungen, die direkt mit dem Forschungsprojekt in Verbindung stehen. Da die Förderhöhe und -quote nicht in den Eckdaten genannt sind, ist eine genaue Prüfung der aktuellen Bekanntmachung und Richtlinie unerlässlich.
So läuft der Antrag
- Bekanntmachung prüfen – Informieren Sie sich über die aktuelle Förderbekanntmachung und die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Aufrufs.
- Projektskizze einreichen – Erstellen und reichen Sie eine Projektskizze gemäß den Vorgaben des Projektträgers (DESY Projektträger) ein.
- Antragstellung – Nach positiver Begutachtung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Bewilligung und Durchführung – Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit der Durchführung Ihres Forschungsprojekts beginnen.
Eckdaten zum Förderprogramm
| Offizieller Programmname | Förderung von Projekten zum Themenfeld Materie auf den Gebieten Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung im Rahmen der deutsch-schwedischen Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster) innerhalb des Rahmenprogramms Erforschung von Universum und Materie |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund (Bundesweit) |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen |
| Status | antragsoffen (aufrufabhängig) |
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Häufige Fragen zur Materieforschung Förderung
Wer kann die Förderung für Materieforschung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die Projekte im Bereich Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen- und Synchrotronstrahlung durchführen.
Wie hoch ist die Förderquote bei diesem Programm?
Die konkrete Förderquote und der maximale Förderbetrag sind im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt. Sie sind in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie oder Bekanntmachung detailliert beschrieben und können je nach Projekttyp und Antragsteller variieren. Eine genaue Prüfung der Richtlinie ist hierfür erforderlich.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei Forschungsprojekten?
Als Maßnahmebeginn gilt jeder verbindliche Lieferungs- oder Leistungsvertrag, der vor der offiziellen Antragsbewilligung geschlossen wird. Auch die Beauftragung von externen Dienstleistern oder der Kauf von Projektmaterialien kann als Maßnahmebeginn gewertet werden. Es ist entscheidend, den Förderantrag vor solchen Schritten einzureichen.
Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der EU (z. B. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO oder De-minimis-Verordnung) entsprechen. Details zur Kumulierbarkeit sind in der Förderrichtlinie festgelegt und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Welches Ministerium ist der Fördergeber?
Der Fördergeber für dieses Programm im Rahmen des Röntgen-Ångström-Clusters ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das die Projekte im Rahmen des Rahmenprogramms Erforschung von Universum und Materie unterstützt.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.