BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) laufend prüfen

Klimaanpassung: Förderung für Urbane Digitale Zwillinge

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesförderung „Klimaanpassung Digitale Zwillinge Förderung“ unterstützt bundesweit Kommunen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist die Planungsbeschleunigung für Klimaanpassungsmaßnahmen mittels Urbaner Digitaler Zwillinge. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die genaue Höhe und Quote der Förderrichtlinie zu entnehmen sind.

Wer bekommt die Förderung für Urbane Digitale Zwillinge?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen seiner Transformationsinitiative „Stadt-Land-Zukunft“ Projekte, die mithilfe von Urbanen Digitalen Zwillingen die Planungs- und Umsetzungsprozesse für Klimaanpassungsmaßnahmen beschleunigen. Ob Sie eine Kommune, ein Unternehmen (vom Kleinst- bis zum Großunternehmen) oder eine Forschungseinrichtung sind – diese Förderung zielt darauf ab, innovative digitale Lösungen für eine nachhaltigere Stadt- und Regionalentwicklung voranzutreiben. Das Programm ist branchenoffen und richtet sich an Antragsteller aus Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk und dem Produzierenden Gewerbe.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Projekt zur Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen planen.
  • Ihr Vorhaben die Planungs- und Umsetzungsprozesse digital beschleunigt.
  • Sie eine Kommune, ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Deutschland sind.
  • Sie innovative Ansätze im Bereich Digitalisierung und Klimaschutz verfolgen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen Bezug zu Urbanen Digitalen Zwillingen hat.
  • Es sich um eine reine Ersatzinvestition ohne Innovationscharakter handelt.
  • Sie keine konkreten Klimaanpassungsmaßnahmen adressieren.
  • Ihr Unternehmen keinen Sitz in Deutschland hat.

Was sind förderfähige Kosten bei der Klimaanpassung mit Digitalen Zwillingen?

Förderfähig sind in der Regel Ausgaben, die direkt mit der Entwicklung, Implementierung und Anwendung von Urbanen Digitalen Zwillingen für Klimaanpassungszwecke verbunden sind. Dazu zählen Personalkosten für Projektmitarbeiter, Sach- und Materialkosten, Kosten für Hard- und Software, sowie für externe Dienstleistungen wie Gutachten oder spezielle Entwicklungsarbeiten. Auch die Kosten für die Vernetzung und Datenintegration können berücksichtigt werden. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten sowie die Höhe der Fördersätze entnehmen Sie bitte der detaillierten Förderrichtlinie des BMBF.

So läuft der Antrag für die Klimaanpassung Digitale Zwillinge Förderung

  1. Projektskizze einreichen – Zunächst reichen Sie eine Projektskizze ein, in der Sie Ihr Vorhaben, die Ziele und den Beitrag zur Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen darlegen.
  2. Vollantrag stellen – Nach positiver Begutachtung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines detaillierten Vollantrags aufgefordert, der eine präzise Kostenkalkulation und einen Zeitplan umfasst.
  3. Bewilligung und Start – Nach Prüfung durch den Projektträger und das BMBF erhalten Sie bei positivem Bescheid einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Richtlinie
Höchstbetrag siehe Richtlinie
Fördergeber BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Klimaanpassung Digitale Zwillinge Förderung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderung für Urbane Digitale Zwillinge?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF zu entnehmen. Es handelt sich um einen Zuschuss, dessen Umfang projekt- und aufrufspezifisch variieren kann. Eine konkrete Obergrenze oder Quote ist im amtlichen Datensatz nicht genannt.

Was sind förderfähige Projekte?

Gefördert werden Projekte, die Urbanen Digitale Zwillinge nutzen, um die Planungs- und Umsetzungsprozesse für Klimaanpassungsmaßnahmen zu beschleunigen. Dies umfasst Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Digitalisierung, Infrastruktur und themenspezifische Innovationen.

Gibt es Fristen für die Antragstellung?

Da es sich um ein Programm mit möglicherweise mehreren Förderaufrufen handelt, ist der Status der Antragstellung als „laufend prüfen“ zu betrachten. Aktuelle Fristen für Projektskizzen oder Vollanträge sind der offiziellen Förderrichtlinie oder den Bekanntmachungen des BMBF zu entnehmen.

Kann ich das Programm mit anderen Förderungen kombinieren (Kumulierung)?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall durch den Fördergeber ist vorab zwingend erforderlich.

Ähnliche Förderprogramme

Interessieren Sie sich für weitere Programme im Bereich Digitalisierung und Klimaschutz? Prüfen Sie auch die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (BAFA) oder den Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für Forschung und Entwicklung. Auch der Digitalisierungsförderung für den Mittelstand bietet einen Überblick über weitere Optionen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE). Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.