Land Bremen antragsoffen

Förderung innovative Unternehmen Bremen: EFRE-Beteiligungsfonds II

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Beteiligung
Region
Bremen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II unterstützt junge, innovative Unternehmen im Land Bremen mit Beteiligungen und Krediten. Die **Förderung innovative Unternehmen Bremen** richtet sich an Existenzgründer und kleine sowie Kleinstunternehmen aus zahlreichen Branchen, um deren Finanzierungsbedarf zu decken.

Wer bekommt was? Die Förderung im Detail

Das Land Bremen unterstützt mit dem EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II gezielt junge und innovative Unternehmen, die sich in der Gründungs- oder Festigungsphase befinden. Als antragstellendes Unternehmen können Sie von Beteiligungen und Krediten profitieren, um Ihre Unternehmensfinanzierung zu sichern. Das Programm ist branchenoffen und spricht Dienstleister, Freiberufler, das Gastgewerbe, Handel, Handwerk, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das produzierende Gewerbe an. Die genauen Konditionen und die Höhe der Unterstützung sind dabei individuell und richten sich nach dem jeweiligen Finanzierungsbedarf sowie den detaillierten Vorgaben der Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen jung und innovativ ist.
  • Sie Ihren Firmensitz im Land Bremen haben.
  • Sie ein kleines oder Kleinstunternehmen sind oder eine Existenzgründung planen.
  • Sie eine Finanzierung in Form von Beteiligung oder Kredit suchen.
  • Ihr Vorhaben in einer der genannten Branchen liegt (Dienstleistung, Handwerk, Handel etc.).
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen kein kleines oder Kleinstunternehmen ist.
  • Ihr Firmensitz außerhalb des Landes Bremen liegt.
  • Sie keine Beteiligung oder keinen Kredit als Finanzierungsart wünschen.
  • Ihr Vorhaben nicht innovativ ist oder keine Wachstumsperspektive aufweist.

Förderfähige Kosten und Finanzierungsarten

Die Förderung durch den EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II konzentriert sich auf die Bereitstellung von Kapital für junge, innovative Unternehmen. Dies kann sowohl in Form einer direkten Beteiligung als auch über Kredite erfolgen. Die genaue Verwendung der Mittel ist in der Förderrichtlinie definiert und umfasst in der Regel Investitionen in Anlagen, Betriebsmittel, Marketingmaßnahmen oder Personal, die zur erfolgreichen Entwicklung und Skalierung Ihres Unternehmens beitragen. Da die Förderhöhe und -quote im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt werden, ist es entscheidend, die jeweils aktuelle Förderrichtlinie zu konsultieren, um die genauen Konditionen für Ihr spezifisches Vorhaben zu erfahren. Die Förderung zielt darauf ab, die Eigenkapitalbasis zu stärken und die Liquidität zu verbessern, um Wachstum und Innovation zu ermöglichen.

So läuft der Antrag

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die offizielle Förderrichtlinie des EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II sorgfältig, um alle Details zu Voraussetzungen, förderfähigen Kosten und Antragsfristen zu verstehen.
  2. Konzeptentwicklung – Erstellen Sie ein detailliertes Unternehmens- und Finanzierungskonzept, das die Innovationskraft und das Wachstumspotenzial Ihres Vorhabens sowie den konkreten Kapitalbedarf aufzeigt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Stelle im Land Bremen ein. Beachten Sie dabei alle geforderten Unterlagen und Formulare.
  4. Prüfung und Entscheidung – Ihr Antrag wird von den Förderstellen geprüft. Dies kann eine Bewertung Ihres Konzepts, eine Due Diligence und ggf. persönliche Gespräche umfassen.
  5. Vertragsabschluss und Auszahlung – Bei positiver Entscheidung erfolgt der Abschluss der Beteiligungs- oder Kreditverträge und die anschließende Auszahlung der Fördermittel gemäß den vereinbarten Konditionen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Programms

Förderart Beteiligung, Kredit
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Bremen
Region Bremen
Status antragsoffen
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Häufige Fragen zur Förderung junger, innovativer Unternehmen in Bremen

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und Kleinstunternehmen mit Sitz im Land Bremen, die ein innovatives Vorhaben planen oder sich in der Festigungsphase befinden. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Branchen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem individuellen Bedarf des Unternehmens und den Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinie. Eine konkrete Angabe ist nur nach Prüfung Ihres Vorhabens möglich.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähig sind in der Regel Investitionen und Betriebsmittel, die für die Entwicklung, Festigung und das Wachstum des innovativen Unternehmens notwendig sind. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung, AGVO) und den spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Programme entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist ratsam.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer ein Vorhaben bereits begonnen hat (z. B. durch Bestellung von Maschinen oder Unterzeichnung von Verträgen), bevor der Förderantrag gestellt und positiv beschieden wurde, verwirkt in der Regel den Anspruch auf Förderung. Auch unzureichende Businesspläne oder fehlende Innovationsnachweise können zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.