Förderung Industrielle Bioökonomie: Demonstrationsanlagen vom Bund
Das Förderprogramm des Bundes zielte darauf ab, die Entwicklung der industriellen Bioökonomie in Deutschland voranzutreiben. Es unterstützte den Bau und die Nutzung von Demonstrationsanlagen, um innovative Technologien und Prozesse von der Forschung in die industrielle Anwendung zu überführen. Damit sollte die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie im Bereich biobasierter Produkte und Verfahren gestärkt werden.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Forschungseinrichtung den Bau oder die Nutzung einer Demonstrationsanlage im Bereich Bioökonomie plant.
- Sie innovative, biobasierte Technologien entwickeln und diese industriell anwenden möchten.
- Ihr Vorhaben zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beiträgt.
- Sie eine allgemeine Digitalisierungs- oder Energieeffizienzförderung suchen.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur industriellen Bioökonomie oder Demonstrationsanlagen hat.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben (Maßnahmebeginn).
Förderfähige Kosten und Konditionen
Die förderfähigen Kosten umfassten typischerweise Ausgaben für den Bau, die Installation und den Betrieb von Demonstrationsanlagen. Dazu gehörten Sachausgaben, Personal- und Materialkosten, die direkt dem geförderten Vorhaben zuzuordnen waren. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Kosten sowie die genauen Förderkonditionen waren den spezifischen Förderaufrufen und der jeweils gültigen Richtlinie des BMWE zu entnehmen.
So lief der Antrag
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien und Aufrufe des BMWE zur industriellen Bioökonomie.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihre Projektskizze oder den vollständigen Antrag über die im Aufruf genannte Stelle ein.
- Prüfung & Bescheid – Ihr Antrag wird geprüft. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Nachweis über die Mittelverwendung ein.
Eckdaten der Förderung Industrielle Bioökonomie
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Aufruf – siehe Richtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf – siehe Richtlinie |
| Fördergeber | BMWE |
| Region | Bund |
| Status | ausgelaufen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung Industrielle Bioökonomie
Wer konnte die Förderung Industrielle Bioökonomie beantragen?
Antragsberechtigt waren Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, kleine, mittlere und Großunternehmen), Existenzgründerinnen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen. Die Förderung richtete sich bundesweit an alle Branchen, die im Bereich der industriellen Bioökonomie tätig sind.
Was wurde im Rahmen der Förderung Industrielle Bioökonomie bezuschusst?
Das Programm bezuschusste den Bau und die Nutzung von Demonstrationsanlagen. Ziel war es, innovative Technologien und Prozesse der industriellen Bioökonomie von der Forschung in die Praxis zu überführen und zur Marktreife zu bringen. Damit sollten biobasierte Produkte und Verfahren in Deutschland gestärkt werden.
Wie hoch war die Förderung für Demonstrationsanlagen?
Die konkrete Förderhöhe und -quote war abhängig von den jeweiligen Förderaufrufen und der Art des Vorhabens. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Für detaillierte Informationen waren die spezifischen Förderrichtlinien des BMWE zu konsultieren.
Wie lang war die Laufzeit der Förderung Industrielle Bioökonomie?
Die Förderung wurde in verschiedenen Aufrufen über einen bestimmten Zeitraum angeboten. Da der letzte Stand der Förderdatenbank aus dem Jahr 2020 stammt, ist das Programm aktuell als ausgelaufen zu betrachten. Es ist ratsam, die Webseite des BMWE auf mögliche Nachfolgeprogramme oder neue Förderaufrufe zu prüfen.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Regel, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO). Eine Kombination musste stets im Vorfeld mit dem Fördergeber abgestimmt werden, um eine Überförderung auszuschließen. Details hierzu waren der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.
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- Ratgeber: Förderung für Forschung und Entwicklung in Unternehmen – Überblick über F&E-Zuschüsse.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.