Land Baden-Württemberg laufend prüfen

Förderung Grüner Wasserstoff Baden-Württemberg: Modellregion 2021-2027

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Programm „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021-2027“ in Baden-Württemberg fördert Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Kommunen bei Projekten im Bereich Grüner Wasserstoff. Es werden Zuschüsse für Investitionen in Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Mobilität gewährt. Spezifische Förderquoten und -höhen sind den aktuellen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Mit dem Programm „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021-2027“ unterstützt das Land Baden-Württemberg die Etablierung einer umfassenden Wasserstoffwirtschaft. Ziel ist es, die Wertschöpfungskette von der Erzeugung über den Transport bis zur Nutzung von grünem Wasserstoff in der Region zu stärken. Dies umfasst Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Forschung, Infrastruktur und Mobilität.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung, Hochschuleoder Kommune in Baden-Württemberg sind.
  • Sie Projekte im Bereich der Erzeugung, Speicherung, des Transports oder der Nutzung von grünem Wasserstoff planen.
  • Ihr Vorhaben die Transformation zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft in Baden-Württemberg vorantreibt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen direkten Bezug zu grünem Wasserstoff hat.
  • Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Baden-Württemberg liegt.
  • Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen haben.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten umfassen in der Regel Ausgaben für Investitionen in Anlagen, Infrastruktur und Technologie, die der Erzeugung, Speicherung, dem Transport oder der Nutzung von grünem Wasserstoff dienen. Auch Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Machbarkeitsstudien können je nach spezifischem Förderaufruf berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der jeweils aktuellen Förderrichtlinie (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, BMWE; Stand: 2026-01-16).

So läuft der Antrag für die Förderung Grüner Wasserstoff Baden-Württemberg

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuellen Förderrichtlinien und Aufrufe des Programms „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021-2027“, um die genauen Voraussetzungen und Fristen für Ihr Vorhaben zu ermitteln.
  2. Projektkonzeption – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die technische Umsetzbarkeit, den Beitrag zur Wasserstoffwirtschaft und die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens darlegt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Baden-Württemberg ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Nachweise.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Projektschritte sorgfältig und legen Sie nach Abschluss des Vorhabens einen vollständigen Verwendungsnachweis vor.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten des Förderprogramms

Offizieller Programmname Förderung im Rahmen des Programms Modellregion Grüner Wasserstoff 2021 2027 (VwV EFRE Wasserstoff 20212027)
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Baden-Württemberg
Region Baden-Württemberg
Zielgruppe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Förderung Grüner Wasserstoff Baden-Württemberg

Wer kann die Förderung für Grünen Wasserstoff in Baden-Württemberg beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Wie hoch sind die Zuschüsse für Wasserstoffprojekte?

Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Förderquoten sind im amtlichen Datensatz nicht pauschal beziffert und hängen von den spezifischen Modulen und Aufrufen des Programms ab. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und die Details Ihres Projekts. Eine konkrete Bezifferung finden Sie in der offiziellen Richtlinie.

Welche Branchen profitieren von der Förderung Grüner Wasserstoff?

Das Programm ist branchenoffen und richtet sich an Akteure aus dem Dienstleistungssektor, freien Berufen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-/Forst-/Fischwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe, sofern sie Projekte im Bereich Grüner Wasserstoff umsetzen.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regeln des Programms „Modellregion Grüner Wasserstoff 2021-2027“. Eine genaue Prüfung der Kumulierungsfähigkeit für Ihr individuelles Vorhaben ist ratsam und sollte vor Antragstellung erfolgen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben bereits beginnt – beispielsweise durch die Bestellung von Komponenten oder die Beauftragung von Dienstleistungen –, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf die Förderung komplett. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein mangelnder Bezug zum Förderziel „Grüner Wasserstoff“ können zur Ablehnung führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.