Förderung für Forschung & Entwicklung im Ökolandbau – Bundeszuschuss
Wer bekommt was für die Forschung im Ökolandbau?
Die Bundesförderung richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, die sich der Forschung Ökolandbau widmen. Ziel ist es, Innovationen und Wissenstransfer in diesem Sektor voranzutreiben. Das Programm unterstützt sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Entwicklung und Maßnahmen, die den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis erleichtern.
- Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung im Bereich ökologischer Land- und Lebensmittelwirtschaft forscht.
- Sie neue Technologien oder Methoden entwickeln, die den Ökolandbau voranbringen.
- Sie den Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in die landwirtschaftliche Praxis planen.
- Ihr Vorhaben bundesweit Relevanz hat.
- Ihr Projekt keinen Bezug zur ökologischen Land- oder Lebensmittelwirtschaft hat.
- Sie ausschließlich in regionale Infrastruktur investieren möchten, ohne Forschungsbezug.
- Sie eine bereits marktreife Lösung ohne weiteren Forschungsbedarf umsetzen wollen.
- Sie den Antrag nach Projektbeginn stellen möchten.
Was sind förderfähige Kosten und Vorhaben?
Im Rahmen der Förderung Forschung Ökolandbau sind in der Regel Personal-, Sach- und Reisekosten förderfähig, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder dem Wissenstransfer verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Kosten für wissenschaftliches Personal, Laborausrüstung, Feldversuche oder die Organisation von Workshops und Publikationen. Die genauen förderfähigen Kosten und Projektarten entnehmen Sie bitte der detaillierten Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
So läuft der Antrag
- Projektidee entwickeln: Definieren Sie Ihr Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben klar und prüfen Sie die Eignung für die Förderung Forschung Ökolandbau.
- Richtlinie studieren: Lesen Sie die aktuelle Förderrichtlinie des BMEL sorgfältig durch, um alle Voraussetzungen und spezifischen Anforderungen zu verstehen.
- Antrag ausarbeiten: Erstellen Sie einen detaillierten Projektantrag, inklusive Arbeitsplan, Kostenkalkulation und Meilensteinen.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
- Bewilligung abwarten: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Eckdaten zur Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) |
| Region | Bund |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung Forschung Ökolandbau
Wer kann die Förderung für Forschung im Ökolandbau beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft durchführen.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist im amtlichen Datensatz nicht explizit genannt und hängt von den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Förderaufrufs und der Art des Vorhabens ab. Details dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMEL.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei dieser Förderung?
Als Maßnahmebeginn gilt jede verbindliche Bestellung, Beauftragung oder vertragliche Verpflichtung, die vor der offiziellen Bewilligung des Antrags erfolgt. Um den Förderanspruch nicht zu verlieren, muss der Antrag unbedingt vor diesem Zeitpunkt eingereicht und bewilligt werden.
Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Prüfen Sie hierzu die spezifischen Regelungen in der Förderrichtlinie.
Für welche Branchen ist diese Förderung relevant?
Die Förderung ist relevant für eine Vielzahl von Branchen, darunter Dienstleistungen, Land-, Forst- und Fischwirtschaft, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe, sofern sie Projekte im ökologischen Land- und Lebensmittelbereich durchführen.
Ähnliche Programme zur Forschungsförderung
Neben der Förderung im Ökolandbau gibt es weitere Bundes- und Landesprogramme, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützen. Dazu gehören beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für technologieoffene Projekte oder spezifische Landesprogramme für Forschung und Entwicklung in verschiedenen Branchen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMEL), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.