Fischereihäfen Förderung Schleswig-Holstein: Infrastruktur & Entwicklung
Wer bekommt was? Klartext zur Förderung
Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Fischwirtschaft zu stärken. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die in die Modernisierung und Entwicklung der maritimen Infrastruktur investieren möchten. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen, um die notwendigen Investitionen zu erleichtern und langfristige Perspektiven für die Region zu schaffen.
- Sie ein Unternehmen, eine Kommune oder Forschungseinrichtung in Schleswig-Holstein sind.
- Ihr Vorhaben die Infrastruktur von Fischereihäfen oder Fischwirtschaftsgebieten betrifft.
- Sie eine nachhaltige Entwicklung in der Fischwirtschaft anstreben.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Fischereiwirtschaft oder deren Infrastruktur hat.
- Sie nicht in Schleswig-Holstein ansässig sind.
- Sie Ihr Projekt bereits begonnen haben.
Was sind förderfähige Kosten?
Das Programm unterstützt Investitionen in die Infrastruktur von Fischereihäfen und Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete. Dazu können beispielsweise Modernisierungen von Hafenanlagen, der Bau neuer Einrichtungen oder die Implementierung umweltfreundlicher Technologien gehören. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten und Ausgabenkategorien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.
So läuft der Antrag
- Richtlinie prüfen – Machen Sie sich mit der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein vertraut und prüfen Sie die spezifischen Anforderungen.
- Konzept entwickeln – Erarbeiten Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept inklusive technischer Beschreibung und Kostenplanung.
- Antrag einreichen – Stellen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein über die vorgegebenen Kanäle.
- Bewilligung abwarten – Beginnen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Ihrem Vorhaben, um Ihren Förderanspruch nicht zu verlieren.
Eckdaten zum Programm
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen
Wer kann die Fischereihäfen Förderung Schleswig-Holstein beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Schleswig-Holstein, die in der Land- und Fischwirtschaft tätig sind.
Welche Arten von Projekten werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und zur nachhaltigen Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten. Dies umfasst typischerweise Investitionen in Hafenanlagen, technische Ausrüstung und umweltfreundliche Modernisierungen.
Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie sowie der Art des Vorhabens. Bitte konsultieren Sie die offizielle Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für detaillierte Angaben zu den Konditionen.
Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Regelungen oder AGVO) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Prüfen Sie hierzu stets die spezifischen Bestimmungen der Förderrichtlinien.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Beginnen Sie Ihr Vorhaben (z. B. durch Abschluss von Liefer- oder Werkverträgen) nicht, bevor Ihr Förderantrag offiziell bei der Bewilligungsstelle eingegangen und als bewilligungsfähig geprüft wurde.
Ähnliche Förderprogramme für die maritime Wirtschaft und Infrastruktur
Neben der Förderung für Fischereihäfen in Schleswig-Holstein gibt es weitere Programme, die für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung relevant sein könnten. Dazu gehören allgemeine Infrastrukturförderungen, Programme zur ländlichen Entwicklung oder spezielle Umwelt- und Klimaschutzprogramme für die maritime Wirtschaft. Prüfen Sie auch Landesprogramme für die Digitalisierung oder Energieeffizienz, die indirekt Ihre Projekte unterstützen können.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Stand: 2020-01-24. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.