BMWE laufend

Exportinitiative Energie Förderung: Ihr Weg in internationale Märkte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Sonstige
Region
Bund
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Exportinitiative Energie Förderung des Bundes unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Deutschland dabei, ihre innovativen Energielösungen auf internationalen Märkten zu etablieren. Sie erhalten Zuschüsse und weitere Hilfen für Marketing, Messeauftritte und den Aufbau von Geschäftsbeziehungen im Ausland. Die genaue Förderhöhe ist modulabhängig und in der Richtlinie geregelt.

Die Unterstützung im Rahmen der Exportinitiative Energie ist ein zentrales Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), um die deutsche Energiewirtschaft im globalen Wettbewerb zu stärken. Das Programm richtet sich gezielt an Unternehmen, die nachhaltige Energietechnologien und -dienstleistungen im Ausland anbieten möchten. Dabei liegt der Fokus auf der Erschließung neuer Märkte und der Etablierung deutscher Expertise im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Aussenwirtschaft tätig ist.
  • Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) internationale Märkte erschließen möchten.
  • Sie Unterstützung für Messeauftritte oder Marketingaktivitäten im Ausland suchen.
  • Sie deutsche Energielösungen global vermarkten wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen kein KMU ist oder nicht in den genannten Branchen aktiv ist.
  • Sie ausschließlich nationale Projekte umsetzen möchten.
  • Ihr Vorhaben keinen Bezug zur Exportförderung von Energielösungen hat.

Förderfähige Kosten und Leistungen

Die Exportinitiative Energie unterstützt eine Reihe von Aktivitäten, die für den Markteintritt und die Marktbearbeitung im Ausland notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Messebeteiligungen und Präsentationen auf internationalen Fachmessen.
  • Organisation und Durchführung von Geschäftsreisen und Delegationsreisen.
  • Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit zur Vorstellung deutscher Energielösungen.
  • Studien und Analysen zur Markterschließung.
  • Schulungen und Workshops im Zielland.

Die genaue Höhe der Zuschüsse und welche Kosten als förderfähig anerkannt werden, ist in den jeweiligen Modulen und Förderaufrufen der Exportinitiative detailliert beschrieben. Es wird empfohlen, die aktuelle Förderrichtlinie des BMWE zu konsultieren, um die spezifischen Konditionen für Ihr Vorhaben zu prüfen.

So läuft der Antrag

  1. Informationsphase – Informieren Sie sich über die aktuellen Module und Förderaufrufe der Exportinitiative Energie auf der Webseite des BMWE oder der Förderdatenbank des Bundes.
  2. Antragstellung – Bereiten Sie Ihre Unterlagen gemäß den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Moduls vor und reichen Sie den Antrag fristgerecht ein.
  3. Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von den zuständigen Stellen geprüft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  4. Durchführung des Vorhabens – Setzen Sie Ihr Exportvorhaben um und dokumentieren Sie alle förderfähigen Ausgaben.
  5. Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen detaillierten Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Exportinitiative Energie Förderung

Förderart Zuschuss, Sonstige
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMWE
Region Bund (Bundesweit)
Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Exportinitiative Energie Förderung

Wer kann die Exportinitiative Energie Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Aussenwirtschaft tätig sind und deutsche Energielösungen international vermarkten möchten.

Wie hoch ist die Förderung im Rahmen der Exportinitiative?

Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Modul und Förderaufruf ab. Die spezifischen Konditionen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMWE.

Welche Aktivitäten werden gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Erschließung internationaler Märkte, wie z. B. Messebeteiligungen, Delegationsreisen, Marketingaktivitäten, Marktstudien und Workshops im Ausland, die deutsche Energielösungen voranbringen.

Muss der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden?

Ja, unbedingt. Wie bei den meisten Bundesförderungen muss der Antrag für die Exportinitiative Energie immer vor dem offiziellen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn kann zum Ausschluss der Förderung führen.

Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierungsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen sind in der Förderrichtlinie geregelt. In der Regel ist eine Kombination möglich, solange keine Doppelförderung für dieselben Kosten entsteht und die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden.

Ähnliche Förderprogramme

Neben der Exportinitiative Energie gibt es weitere Programme, die den Export und die Internationalisierung deutscher Unternehmen unterstützen:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.