Förderung der Eisenbahninfrastruktur Sachsen-Anhalt: Investitionszuschüsse
Wer bekommt was? Unterstützung für die Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt
Dieses Förderprogramm richtet sich an Betreiber nicht bundeseigener Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt, die den Güterverkehr stärken möchten. Ziel ist die Verbesserung der regionalen Schieneninfrastruktur durch gezielte Investitionen. Gefördert werden Vorhaben, die zur Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs beitragen, um die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu unterstützen.
- Sie ein Unternehmen, eine Kommune oder eine öffentliche Einrichtung in Sachsen-Anhalt sind.
- Sie die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und nicht bundeseigen sind.
- Ihr Investitionsvorhaben den Güterverkehr auf der Schiene in Sachsen-Anhalt stärkt.
- Sie planen, in den Ausbau, die Modernisierung oder die Instandhaltung Ihrer Schienenanlagen zu investieren.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung nicht in Sachsen-Anhalt ansässig ist.
- Sie ausschließlich den Personenverkehr auf der Schiene fördern möchten.
- Es sich um eine Investition in bundeseigene Eisenbahninfrastruktur handelt.
- Ihr Vorhaben bereits begonnen wurde, bevor der Förderantrag gestellt wurde.
Förderfähige Kosten und Investitionen
Im Rahmen der NE-Infrastrukturrichtlinien InfraRiLi werden Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur gefördert. Dazu zählen in der Regel Kosten für Planung, Bau, Modernisierung und Instandsetzung von Gleisanlagen, Brücken, Tunneln, Bahnübergängen sowie Sicherungs- und Leittechnik. Auch die Anschaffung von Anlagen und Ausrüstungen, die direkt der Verbesserung des Schienengüterverkehrs dienen, kann förderfähig sein. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
So läuft der Antrag für die Förderung der Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt
Der Antrag auf Förderung muss stets vor dem Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Ein typischer Ablauf umfasst folgende Schritte:
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Anforderungen des Programms.
- Antragstellung – Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor (Projektbeschreibung, Kostenkalkulation, Finanzierungsplan etc.) und reichen Sie den vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
- Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird durch die Bewilligungsstelle geprüft. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Durchführung des Vorhabens – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens beginnen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Vorhabens reichen Sie einen detaillierten Verwendungsnachweis über die getätigten Ausgaben und erzielten Ergebnisse ein.
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Sachsen-Anhalt |
| Region | Sachsen-Anhalt |
| Status | antragsoffen (Stand prüfen) |
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Häufige Fragen zur Förderung der Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt
Wer ist antragsberechtigt für die Förderung der Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Betreiber nicht bundeseigener öffentlicher Eisenbahninfrastruktur in Sachsen-Anhalt sind und den Güterverkehr fördern möchten.
Wie hoch ist die Förderung für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und müssen der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden. Sie hängen von der Art des Vorhabens und den jeweiligen Modulen ab.
Was sind förderfähige Investitionen im Rahmen der InfraRiLi?
Gefördert werden Investitionen in den Bau, die Modernisierung und Instandhaltung von Gleisanlagen, Brücken, Tunneln, Bahnübergängen sowie Sicherungs- und Leittechnik, die dem Schienengüterverkehr zugutekommen.
Gibt es eine Frist für die Antragstellung?
Das Programm ist grundsätzlich antragsoffen, jedoch ist es zwingend erforderlich, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.
Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch beihilferechtlich zulässig sein und in den jeweiligen Förderrichtlinien geprüft werden. Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist ausgeschlossen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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