Freistaat Bayern laufend prüfen

Förderung digitaler Spiele in Bayern

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bayern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung digitaler Spiele unterstützt Unternehmen der Games-Branche sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft im Freistaat Bayern. Gefördert werden Vorhaben der Spielentwicklung über Zuschüsse sowie Kredite. Die genauen Rahmenbedingungen und Förderhöhen richten sich nach der jeweiligen offiziellen Richtlinie.

Wer bekommt was?

Die Unterstützung richtet sich an Unternehmen aller Größenklassen – von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen bis hin zu mittleren und großen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Sitz in Bayern. Ziel ist die Stärkung der regionalen Entwicklungskompetenz sowie die Förderung von qualitativ hochwertigen Games-Projekten.

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Dienstleistungen und Kultur- bzw. Kreativwirtschaft. Da Förderquoten und Höchstbeträge je nach Modul variieren, sind die konkreten Werte der offiziellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen der Games- oder Kreativbranche mit Sitz in Bayern sind.
  • Sie die Entwicklung eines digitalen Spiels oder Prototyps umsetzen wollen.
  • Der Wertschöpfungsanteil maßgeblich in Bayern erbracht wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben keinen klaren regionalen Bezug zu Bayern aufweist.
  • Mit der Umsetzung des Projekts vor der Antragstellung bereits begonnen wurde.

Förderfähige Kosten und Gegenstand

Gefördert werden projektbezogene Aufwände, die im Rahmen der Konzeption, Prototypenentwicklung oder Produktion eines digitalen Spiels anfallen. Welche konkreten Personalkosten, Sachkosten oder Entwicklungsaufwände erstattungsfähig sind, ergibt sich aus der jeweils gültigen Programmbestimmung.

So läuft der Antrag

  1. Vorhabensprüfung: Prüfen Sie die Voraussetzungen und aktuellen Einreichfristen.
  2. Antragstellung: Reichen Sie die Unterlagen vollständig vor Beginn des Vorhabens ein.
  3. Bewilligung: Nach Prüfung erhalten Sie den formellen Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Nachweis: Nach Projektabschluss erfolgt die Abrechnung über den Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Bereits geschlossene Liefer- oder Entwicklungsverträge gelten förderrechtlich als Maßnahmebeginn und führen zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Offizieller Name Förderung digitaler Spiele
Förderart Zuschuss, Kredit
Förderquote / Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Region / Fördergebiet Bayern
Zielgruppe Unternehmen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen)
Branchen Dienstleistungen, Kultur- und Kreativwirtschaft
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung digitaler Spiele

Wer ist für die Förderung digitaler Spiele in Bayern antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Games-Branche sowie Dienstleistungs- und Kreativunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Welche Förderformen stehen zur Verfügung?

Das Programm beinhaltet Förderungen in Form von Zuschüssen sowie Krediten, abhängig vom jeweiligen Förderaufruf.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist zwingend vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Bereits geschlossene Entwicklungs- oder Dienstleistungsverträge schließen eine Förderung aus.

Wo finde ich die offiziellen Richtlinien?

Die vollständige Richtlinie ist direkt über die Förderdatenbank des Bundes einsehbar.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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