Landesprogramm Wirtschaft: Förderung digitale Spiele in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Landesprogramm Wirtschaft (LPW) die Entwicklung und Produktion digitaler Spiele. Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Games-Branche zu stärken. Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, können für ihre Projekte Zuschüsse erhalten, deren genaue Höhe und Quote von den jeweiligen Modulen und Aufrufen abhängen. Die Förderung digitaler Spiele in Schleswig-Holstein ist Teil einer umfassenden Strategie zur Stärkung der Digitalwirtschaft im Norden.
- Ihr Unternehmen seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat.
- Sie ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen sind.
- Sie ein digitales Spiel entwickeln oder produzieren möchten.
- Ihr Vorhaben die Innovationskraft der Games-Branche stärkt.
- Ihr Unternehmen nicht in Schleswig-Holstein ansässig ist.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Ihr Projekt keinen direkten Bezug zur Entwicklung digitaler Spiele hat.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Projektarten
Die Förderrichtlinie des Landesprogramms Wirtschaft für digitale Spiele deckt in der Regel Kosten ab, die direkt mit der Entwicklung und Produktion des digitalen Spiels in Zusammenhang stehen. Dies können Personalkosten, Sachkosten für Software und Hardware, externe Dienstleistungen wie Sounddesign oder Marketing für die Markteinführung sein. Eine detaillierte Auflistung der förderfähigen Ausgaben finden Sie in der aktuellen Richtlinie. Gefördert werden innovative digitale Spiele, die zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein beitragen.
So läuft der Antrag
- Informieren und Vorbereiten – Machen Sie sich mit der aktuellen Förderrichtlinie vertraut und prüfen Sie die spezifischen Anforderungen und Fristen für Ihr Vorhaben zur Förderung digitaler Spiele in Schleswig-Holstein.
- Konzept entwickeln – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Innovationskraft, den Marktbezug und die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres digitalen Spiels darlegt.
- Antrag einreichen – Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie auf alle benötigten Unterlagen.
- Bewilligung und Start – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst dann dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
Eckdaten des Landesprogramms Wirtschaft „Digitale Spiele“
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung digitaler Spiele in Schleswig-Holstein
Wer kann die Förderung für digitale Spiele in Schleswig-Holstein beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein, insbesondere Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Maßgeblich ist die Definition der EU für KMU.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden bezuschusst?
Spezifische Angaben zur Förderhöhe und -quote sind direkt der aktuellen Förderrichtlinie des Landesprogramms Wirtschaft zu entnehmen, da diese je nach Modul oder Förderaufruf variieren können. Grundsätzlich werden Kosten bezuschusst, die direkt mit der Entwicklung und Produktion digitaler Spiele in Verbindung stehen, wie Personal-, Sach- und Dienstleistungskosten.
Welche Fristen müssen bei der Beantragung beachtet werden?
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 ist ein mehrjähriges Programm. Innerhalb dieses Zeitraums können spezifische Förderaufrufe mit eigenen Antragsfristen veröffentlicht werden. Es ist entscheidend, dass Sie den Antrag vor dem offiziellen Maßnahmebeginn Ihres Projekts einreichen. Aktuelle Fristen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union, insbesondere der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Prüfen Sie im Einzelfall die Kumulierungsmöglichkeiten in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung der Förderung?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor Antragstellung. Wer bereits vor der Bewilligung des Antrags verbindliche Verträge schließt oder mit dem Vorhaben beginnt, verliert in der Regel den Förderanspruch. Ein unzureichendes oder nicht plausibles Projektkonzept kann ebenfalls zur Ablehnung führen.
Welche Arten von digitalen Spielen werden gefördert?
Gefördert werden innovative digitale Spiele, die zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Schleswig-Holstein beitragen. Die Richtlinie spezifiziert oft die Art der Innovation oder den kulturellen/wirtschaftlichen Impact, der erwartet wird. Details hierzu sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Ähnliche Programme und weiterführende Informationen
Neben der Förderung digitaler Spiele in Schleswig-Holstein gibt es weitere Programme auf Landes- und Bundesebene, die für Unternehmen der Digital- und Kreativwirtschaft relevant sein können. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder allgemeine Investitionszuschüsse. Eine Prüfung ähnlicher Angebote, etwa im Bereich Digitalbonus Schleswig-Holstein oder bundesweite Games-Förderungen, kann sich lohnen. Für eine detaillierte Übersicht und individuelle Beratung nutzen Sie unseren kostenlosen Förder-Check.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.