Förderung der Tierzucht in Thüringen: Investitionszuschüsse
Wer bekommt was in der Thüringer Tierzuchtförderung?
Die Thüringer Landesregierung unterstützt mit der Förderung der Tierzucht gezielt die Weiterentwicklung und Sicherung der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Freistaat. Antragsberechtigt sind Verbände und Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft tätig sind. Das Programm konzentriert sich auf Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), um deren Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität der Tierzucht zu stärken.
- Sie ein Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen der Landwirtschaft sind.
- Sie als Verband oder Unternehmen in Thüringen die Tierzucht verbessern möchten.
- Ihr Vorhaben der Steigerung von Tierzuchtleistung oder -gesundheit dient.
- Sie kein Unternehmen oder Verband der Landwirtschaft sind.
- Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
- Ihr Betrieb nicht in Thüringen ansässig ist.
Förderfähige Kosten und Investitionen
Die Förderrichtlinie zur Tierzucht in Thüringen zielt darauf ab, Investitionen zu unterstützen, die direkt der Verbesserung der Tierzucht dienen. Dazu können Maßnahmen zur Steigerung der Zuchtleistung, zur Verbesserung der Tiergesundheit oder zur Anpassung an neue Haltungsstandards gehören. Die genauen förderfähigen Kosten und die jeweiligen Obergrenzen sind der detaillierten Förderrichtlinie zu entnehmen. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
So läuft der Antrag zur Förderung der Tierzucht
Der Antrag auf Förderung der Tierzucht in Thüringen muss in der Regel über die zuständige Landesbehörde eingereicht werden. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den Anforderungen entspricht.
- Antragstellung – Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig aus und reichen Sie alle benötigten Unterlagen fristgerecht ein.
- Prüfung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft. Bei positivem Bescheid erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Durchführung und Verwendungsnachweis – Setzen Sie das Vorhaben um und dokumentieren Sie alle Ausgaben sorgfältig für den späteren Verwendungsnachweis.
Eckdaten zur Förderung der Tierzucht in Thüringen
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Thüringer Landesregierung |
| Region | Thüringen |
| Status | antragsoffen |
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Häufige Fragen zur Förderung der Tierzucht
Wer kann die Förderung der Tierzucht beantragen?
Antragsberechtigt sind Verbände und Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft in Thüringen tätig sind. Das Programm zielt auf Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen ab.
Wie hoch ist die Förderung für die Tierzucht?
Die Förderhöhe und die genauen Quoten sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach den spezifischen Maßnahmen und dem jeweiligen Aufruf. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Welche Arten von Tierhaltung werden gefördert?
Die Förderung richtet sich an die Verbesserung der Tierzuchtleistung und -gesundheit im Allgemeinen. Spezifische Tierarten oder Haltungsformen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und Sicherung der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der Förderrichtlinie entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall ist ratsam, um eine Überförderung auszuschließen.
Was sind typische Ablehnungsgründe?
Häufige Ablehnungsgründe sind ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Antragstellung, unvollständige Antragsunterlagen oder die Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen, wie zum Beispiel die Unternehmensgröße oder der Standort außerhalb Thüringens.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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