Förderung internationaler Bioökonomie Verbundvorhaben: Forschung zu Agroecology
Wer bekommt was? Klartext-Einordnung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit diesem Programm die Förderung internationaler Bioökonomie Verbundvorhaben. Ziel ist es, die Auswirkungen der Agroecology auf Wertschöpfungsketten und politische Rahmenbedingungen zu erforschen, unter Einbeziehung von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialperspektiven. Antragsberechtigt sind deutsche Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die in internationalen Kooperationen tätig sind. Die genaue Förderhöhe und -quote ist je nach Vorhaben und aktuellem Förderaufruf individuell und muss der jeweiligen Richtlinie entnommen werden.
- Sie ein internationales Forschungsprojekt im Bereich Agroecology planen.
- Ihr Vorhaben die Auswirkungen der Agroecology auf Wertschöpfungsketten und Politik adressiert.
- Sie Teil eines Verbunds aus Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind und internationale Partner einbinden.
- Ihr Projekt Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialperspektiven berücksichtigt.
- Ihr Forschungsprojekt keinen internationalen Bezug hat.
- Ihr Schwerpunkt außerhalb der Bioökonomie oder Agroecology liegt.
- Sie ausschließlich eine Investitionsförderung suchen.
- Ihr Projekt nicht die genannten Perspektiven (Umwelt, Wirtschaft, Soziales) berücksichtigt.
Förderfähige Kosten
Im Rahmen der Förderung Bioökonomie Verbundvorhaben sind typischerweise Personalkosten für wissenschaftliche Mitarbeiter, Sachkosten (z.B. für Material, Geräte), Reisekosten für internationale Kooperationen und gegebenenfalls Kosten für die Beauftragung Dritter förderfähig. Diese Ausgaben müssen direkt und eindeutig dem genehmigten Forschungsvorhaben zuzuordnen sein. Detaillierte Informationen zu den spezifisch förderfähigen Kosten finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF (Stand: 2025-01-09).
So läuft der Antrag
Die Antragstellung für die Förderung internationaler Bioökonomie Verbundvorhaben erfolgt in mehreren Schritten, die oft mit einer Interessensbekundung oder Skizzenphase beginnen:
- Interessensbekundung oder Projektskizze einreichen – Oft ist eine erste, unverbindliche Skizze des Vorhabens erforderlich, um das Forschungsthema und die Partner vorzustellen.
- Positive Bewertung der Skizze – Bei positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.
- Ausarbeitung und Einreichung des Vollantrags – Hier detaillieren Sie das Vorhaben, den Finanzierungsplan und die Meilensteine.
- Begutachtung und Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | individuell, siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | individuell, siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund (Bundesweit) |
| Status | laufend (Aufruf-basiert) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung Bioökonomie Verbundvorhaben
Wie hoch ist die Förderung für Bioökonomie Verbundvorhaben?
Die genaue Förderhöhe und -quote ist bei dieser Förderung individuell und hängt vom konkreten Vorhaben, dem jeweiligen Förderaufruf und den eingereichten Kosten ab. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich. Maßgeblich sind die Details in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des BMBF.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind deutsche Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem internationalen Verbundvorhaben im Bereich der Bioökonomie und Agroecology.
Sind internationale Partner direkt förderfähig?
Nein, die Zuschüsse richten sich an die deutschen Partner im Verbund. Internationale Kooperationen sind jedoch eine zwingende Voraussetzung des Programms. Die Finanzierung der internationalen Partner erfolgt in der Regel über deren nationale Förderprogramme oder eigene Mittel.
Was bedeutet Agroecology im Kontext dieses Programms?
Agroecology bezieht sich hier auf die Bewertung der Auswirkungen agrarökologischer Ansätze auf die Wertschöpfungskette und die Politik. Dies beinhaltet die Analyse von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialperspektiven, um nachhaltige und resiliente Agrar- und Ernährungssysteme zu fördern.
Kann diese Förderung mit anderen BMBF-Programmen kumuliert werden?
Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss aber stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung, AGVO) und den spezifischen Kumulierungsregeln der einzelnen Förderprogramme entsprechen. Prüfen Sie hierzu die jeweilige Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.
Was ist der häufigste Fehler bei der Antragstellung?
Ein häufiger Fehler ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“ vor der offiziellen Bewilligung des Antrags. Schon die Beauftragung von Lieferungen oder Dienstleistungen kann als Maßnahmebeginn gelten und zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs führen. Stellen Sie Ihren Antrag daher immer rechtzeitig und warten Sie den Zuwendungsbescheid ab.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 12.08.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.