Förderung Biologische Vielfalt: Modell- und Demonstrationsvorhaben
Dieses Bundesprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die sich der nachhaltigen Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt widmen. Dazu gehören kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Gefördert werden innovative Projekte, die modellhaft Lösungen für die Herausforderungen im Bereich Umwelt und Naturschutz entwickeln. Die genaue Förderhöhe und -quote sind projekt- und modulabhängig und in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert beschrieben.
- Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung innovative Ansätze zur Erhaltung der Artenvielfalt entwickelt.
- Sie ein Demonstrationsvorhaben planen, das über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht.
- Ihr Projekt einen Beitrag zu nachhaltiger Land-, Forst- oder Fischwirtschaft leistet.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben.
- Ihr Projekt keine Modell- oder Demonstrationsfunktion hat.
- Sie ein Großunternehmen sind.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die Förderrichtlinie definiert die förderfähigen Ausgaben. Typischerweise umfassen diese Personal-, Sach- und Reisekosten, die direkt mit der Durchführung des Modell- oder Demonstrationsvorhabens verbunden sind. Auch Kosten für externe Dienstleistungen, die für das Projekt notwendig sind, können in der Regel berücksichtigt werden. Investitionen in Anlagen oder Geräte sind förderfähig, sofern sie dem Projektzweck dienen und nicht ohnehin anfallen würden. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die Förderung Biologische Vielfalt
Der Antragsablauf für die Förderung Biologische Vielfalt ist in der Regel mehrstufig und beginnt oft mit einer Projektskizze oder einer Interessenbekundung. Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.
- Idee und Skizze – Entwickeln Sie Ihr Vorhaben und reichen Sie eine Projektskizze gemäß den Vorgaben des aktuellen Förderaufrufs ein.
- Förmlicher Antrag – Bei positiver Bewertung der Skizze erstellen Sie den vollständigen Förderantrag mit detailliertem Finanzierungsplan.
- Bewilligung – Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Projektdurchführung – Setzen Sie das Vorhaben um und dokumentieren Sie die Fortschritte.
- Verwendungsnachweis – Legen Sie nach Abschluss des Projekts einen Verwendungsnachweis vor.
Eckdaten zur Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) |
| Region | Bund |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung Biologische Vielfalt
Wie hoch ist die Förderung für Modell- und Demonstrationsvorhaben?
Die genaue Förderhöhe und -quote für Projekte zur Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt variiert je nach Modul, Art des Vorhabens und Antragsteller. Eine verbindliche Aussage kann nur anhand der aktuellen Förderrichtlinie des BMEL getroffen werden.
Wer kann die Förderung für biologische Vielfalt beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Was sind typische Projekte, die gefördert werden?
Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben, die innovative Ansätze zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt erproben. Dies umfasst Projekte in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie im Umwelt- und Naturschutz, die einen modellhaften Charakter haben und zur Nachahmung anregen sollen.
Kann die Förderung mit anderen Beihilfen kombiniert werden?
Die Kumulierung dieser Förderung mit anderen öffentlichen Beihilfen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch die beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) beachten. Details hierzu sind in der Förderrichtlinie geregelt und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Was ist bei der Antragstellung besonders wichtig?
Der wichtigste Punkt ist der frühzeitige Antrag. Das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. Zudem sollten die Projektskizze und der förmliche Antrag die Innovationskraft, den Modellcharakter und den Beitrag zur biologischen Vielfalt klar darlegen.
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Das Programm läuft in der Regel über Förderaufrufe, die spezifische Fristen für die Einreichung von Projektskizzen oder Anträgen festlegen. Es ist daher entscheidend, die aktuellen Bekanntmachungen des BMEL oder der Förderdatenbank des Bundes zu prüfen, um keine Frist zu verpassen.
Ähnliche Förderprogramme
Neben der Förderung Biologische Vielfalt gibt es weitere Programme, die Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Innovation unterstützen:
- Förderung Energieeffizienz im Mittelstand – für energiebezogene Investitionen.
- Förderung Landwirtschaft Digitale Innovation – für digitale Lösungen in der Agrarwirtschaft.
- Förderung Forschung & Entwicklung und Innovation – allgemeine Unterstützung für innovative Projekte.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.