Förderung: Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung für mehr Bio-Produkte
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Unternehmen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) dabei, ihren Anteil an ökologisch erzeugten Produkten zu steigern. Das Programm bezuschusst Beratungsleistungen, die auf die Integration von Bio-Produkten in Ihre Speisepläne und Lieferketten abzielen. Ziel ist es, die Umstellung auf nachhaltigere Verpflegungskonzepte bundesweit zu fördern.
- Sie ein Unternehmen, eine Bildungseinrichtung oder eine öffentliche Einrichtung im Bereich Außer-Haus-Verpflegung betreiben.
- Sie den Anteil an Bio-Produkten in Ihrem Angebot erhöhen möchten.
- Sie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung dieser Umstellung benötigen.
- Ihr Betrieb bundesweit in Deutschland ansässig ist.
- Sie keine konkreten Pläne zur Steigerung des Bio-Anteils in der AHV haben.
- Sie ausschließlich eine Investitionsförderung ohne Beratungsbezug suchen.
- Ihr Vorhaben nicht auf die Integration ökologischer Produkte abzielt.
Förderfähige Kosten und Leistungen
Die Förderung zielt auf die Bezuschussung von Beratungsleistungen ab. Dazu gehören in der Regel:
- Analyse des Ist-Zustandes Ihrer Verpflegungseinrichtung hinsichtlich des Bio-Anteils.
- Entwicklung von Strategien und Konzepten zur schrittweisen Erhöhung des Einsatzes von Bio-Produkten.
- Beratung zu Lieferketten, Beschaffungsprozessen und Lieferanten für ökologische Produkte.
- Schulungen für Mitarbeiter im Umgang mit Bio-Produkten und deren Zubereitung.
- Konzepterstellung zur Kommunikation der Bio-Umstellung gegenüber Gästen und Kunden.
Konkrete Details zu den förderfähigen Beratungsmodulen und den jeweiligen Kostenrahmen entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die Beratung Außer-Haus-Verpflegung Bio
Der Antragsprozess für die Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Bio-Produkten folgt in der Regel diesen Schritten:
- Beratungsbedarf klären – Identifizieren Sie Ihren konkreten Bedarf und suchen Sie einen qualifizierten Berater.
- Antragsunterlagen vorbereiten – Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zusammen, die Ihr Vorhaben und Ihre Antragsberechtigung belegen.
- Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag über das vom Fördergeber vorgegebene Portal oder Formular ein.
- Bewilligung abwarten – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Beratung durchführen – Die geförderte Beratungsleistung kann nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen.
- Verwendungsnachweis erbringen – Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel ein.
Eckdaten des Programms
| Offizieller Programmname | Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Zielgruppe | Unternehmen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen aller Größen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Beratung Außer-Haus-Verpflegung Bio
Wer kann die Förderung für die Beratung Außer-Haus-Verpflegung Bio beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung tätig sind und ihren Anteil an ökologischen Produkten erhöhen möchten. Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten werden bezuschusst?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten für externe Beratungsleistungen. Konkrete Angaben zur Förderquote und zu maximalen Förderbeträgen sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen, da diese nicht pauschal festgelegt sind.
Kann diese Beratung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets individuell geprüft werden. Es gelten die beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO). Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist ausgeschlossen.
Was sind typische Fehler, die zur Ablehnung des Antrags führen können?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Das bedeutet, wenn Sie bereits einen verbindlichen Beratervertrag unterschrieben haben, bevor Ihr Förderantrag bewilligt wurde, entfällt der Anspruch auf Förderung. Achten Sie zudem auf die Vollständigkeit und Korrektheit aller Antragsunterlagen.
Ähnliche Förderprogramme
Wenn Sie sich für die Beratung Außer-Haus-Verpflegung Bio interessieren, könnten auch folgende Programme für Sie relevant sein:
- Förderung der Energieberatung für Mittelstand (für allgemeine Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit)
- Ratgeber: Fördermittel für Nachhaltigkeit im Unternehmen (generelle Informationen zu umweltbezogenen Förderungen)
- Ratgeber: Fördermittel beantragen – So geht’s richtig (allgemeine Tipps zur Antragsstellung)
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.