Förderung Agrarmarketing Rheinland-Pfalz: Zuschüsse für Unternehmen
In Rheinland-Pfalz können Unternehmen, Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen Zuschüsse für Agrarmarketingmaßnahmen erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Vermarktung und den Absatz von land- und forstwirtschaftlichen sowie fischereilichen Produkten aus der Region zu stärken. Die Förderung richtet sich an Akteure aus dem Handel sowie der Land-, Forst- und Fischwirtschaft und ist auf alle Unternehmensgrößen zugeschnitten.
- Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband in Rheinland-Pfalz ansässig ist.
- Sie den Absatz von Produkten aus der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft fördern möchten.
- Sie im Handel oder der Urproduktion tätig sind.
- Sie Maßnahmen zur Vermarktung regionaler Agrarprodukte planen.
- Ihr Vorhaben keinen Bezug zu Agrarprodukten oder der regionalen Vermarktung hat.
- Ihr Standort außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Konditionen
Als förderfähige Kosten gelten in der Regel Ausgaben, die direkt mit den Marketing- und Absatzförderungsmaßnahmen zusammenhängen. Dazu können beispielsweise Kosten für Werbematerialien, Messeauftritte, Produktpräsentationen oder die Entwicklung von Marketingstrategien gehören. Eine detaillierte Aufstellung der anerkennungsfähigen Kosten sowie die genauen Förderquoten und Höchstbeträge finden Sie in der spezifischen Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz.
So läuft der Antrag für die Förderung Agrarmarketing Rheinland-Pfalz
- Information und Beratung – Informieren Sie sich frühzeitig über die aktuellen Förderrichtlinien und nehmen Sie gegebenenfalls eine Erstberatung in Anspruch.
- Antragstellung – Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. Achten Sie auf die Einhaltung etwaiger Fristen.
- Prüfung und Bescheid – Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, sofern Ihr Antrag bewilligt wird. Erst danach dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen.
- Durchführung und Abrechnung – Setzen Sie Ihr Vorhaben um und reichen Sie anschließend den Verwendungsnachweis fristgerecht ein.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie – |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie – |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Förderung Agrarmarketing Rheinland-Pfalz
Wer kann die Förderung Agrarmarketing in Rheinland-Pfalz beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (aller Größen), Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen, die in Rheinland-Pfalz ansässig sind und im Handel oder der Land-, Forst- und Fischwirtschaft tätig sind.
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Absatzförderung und Vermarktung von Produkten aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Details dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie, die spezifische Beispiele auflistet.
Wie hoch ist die Förderung und welche Kosten sind förderfähig?
Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind in der Förderrichtlinie festgelegt und können je nach Art der Maßnahme variieren. Förderfähig sind in der Regel direkt auf die Marketingmaßnahmen bezogene Ausgaben.
Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Ob und unter welchen Bedingungen eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich ist, regeln die Beihilfebestimmungen und die spezifische Förderrichtlinie. Eine frühzeitige Prüfung der Kumulierbarkeit ist ratsam.
Was ist beim Maßnahmebeginn zu beachten?
Der Antrag muss zwingend vor dem offiziellen Maßnahmebeginn gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie keine verbindlichen Verträge abschließen oder Aufträge erteilen dürfen, bevor Ihr Antrag bewilligt wurde. Andernfalls kann der Förderanspruch erlöschen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 28.07.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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