EXIST-Forschungstransfer: Förderung für forschungsintensive Gründungen
Wer erhält die Förderung durch den EXIST-Forschungstransfer?
Der EXIST-Forschungstransfer richtet sich speziell an Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie an kleine und kleinsten Unternehmen, die eine hochtechnologische oder forschungsintensive Geschäftsidee umsetzen. Ziel ist es, wissenschaftliche Ergebnisse mit hohem Entwicklungspotenzial in die wirtschaftliche Anwendung zu überführen.
Gefördert werden Vorhaben bundesweit in Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, den Dienstleistungen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, wissenschaftliche Einrichtungen sowie junge Unternehmen gemäß den Vorgaben der offiziellen Richtlinie.
- Sie ein forschungsintensives Gründungsvorhaben an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung planen
- Sie ein Kleinst- oder kleines Unternehmen im High-Tech-Bereich aufbauen möchten
- Komplexe wissenschaftliche Entwicklungsarbeiten bis zum Prototyp erforderlich sind
- Kein technologische oder wissenschaftliche Forschungsbasis vorliegt
- Es sich um konventionelle Gründungsvorhaben ohne Entwicklungsrisiko handelt
- Das Gründungsvorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde
Förderfähige Vorhaben und Konditionen
Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben, die für die Durchführung des anspruchsvollen Entwicklungsvorhabens sowie für die Vorbereitung der Unternehmensgründung notwendig sind. Da die konkreten Fördersätze, maximalen Beträge und Aufruffristen je nach Modul variieren, sind die genauen Konditionen der jeweiligen Förderrichtlinie des EXIST-Forschungstransfers zu entnehmen.
So läuft die Antragstellung ab
- Skizzeneinreichung: Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung über die zuständige Hochschule oder Forschungseinrichtung beim Projektträger.
- Bewertung & Aufforderung: Nach positiver Begutachtung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung.
- Antragsprüfung & Bewilligung: Detaillierte Prüfung des Förderantrags und Erteilung des Zuwendungsbescheids.
- Projektdurchführung: Start der Entwicklungsarbeiten und schrittweise Umsetzung des Gründungsvorhabens.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung Innovation Themenoffen, Existenzgründung & Festigung |
| Förderquote / Höchstbetrag | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Geltungsbereich | Bund (bundesweit) |
| Zielgruppe | Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Existenzgründer, Kleinstunternehmen & kleine Unternehmen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zum EXIST-Forschungstransfer
Wer kann Anträge beim EXIST-Forschungstransfer stellen?
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Darüber hinaus können in fortgeschrittenen Phasen aus diesen Einrichtungen ausgegründete kleine und kleinsten Unternehmen Anträge einreichen.
Wann muss der Antrag für den EXIST-Forschungstransfer gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Maßnahmebeginn beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Verbindliche Verträge oder Bestellungen vor der Förderzusage beziehungsweise vorzeitigen Genehmigung schließen eine Förderung aus.
Welche Branchen sind antragsberechtigt?
Gefördert werden Vorhaben aus dem produzierenden Gewerbe, den Dienstleistungen sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, sofern eine forschungsintensive Ausrichtung vorliegt.
Wie hoch ist die Förderquote beim EXIST-Forschungstransfer?
Die konkreten Quoten und Beträge variieren je nach Modul – nähere Angaben finden Sie in der offiziellen Richtlinie des Programms.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 11.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.