Freistaat Sachsen laufend prüfen

ESF Plus Gleichstellung Sachsen: Förderprogramm im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die ESF Plus Gleichstellung Sachsen (Teilbereich E) unterstützt Vorhaben, die Geschlechterstereotypen bei der Berufs- und Studienwahl im Freistaat Sachsen entgegenwirken. Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss – genaue Förderhöhen siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Einordnung zur ESF Plus Gleichstellung Sachsen

Im Rahmen der Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 fördert der Freistaat Sachsen im Bereich E gezielte Vorhaben zur Überwindung klischeebehafteter Rollenbilder bei der Berufs- und Studienorientierung. Ziel ist es, jungen Menschen eine freie und nicht durch Geschlechterstereotype eingeengte Berufswahl zu ermöglichen.

Das Programm richtet sich sowohl an kleine, mittlere und große Unternehmen als auch an Verbände und Vereinigungen in Sachsen. Gefördert werden praxisnahe Maßnahmen, Aufklärungsprojekte und Beratungsangebote im Dienstleistungsbereich und verwandten Sektoren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen oder Verband in Sachsen ein Projekt gegen Rollenklischees bei der Berufswahl planen.
  • Sie Maßnahmen zur klischeefreien Berufs- und Studienorientierung umsetzen möchten.
  • Sie eine Projektförderung in Form eines Zuschusses suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben außerhalb des Freistaates Sachsen durchgeführt wird.
  • Der Maßnahmebeginn bereits vor Antragstellung oder Bewilligung erfolgt ist.
  • Rein kommerzielle Vertriebsmaßnahmen ohne bildenden oder sensibilisierenden Charakter geplant sind.

Förderfähige Vorhaben und Aufwendungen

Gefördert werden Vorhaben und Konzepte, die darauf abzielen, geschlechtsspezifische Einschränkungen bei Bildungs- und Karriereentscheidungen abzubauen. Dazu gehören unter anderem Sensibilisierungsworkshops, Beratungs- und Bildungsangebote sowie Netzwerkarbeit für klischeefreie Orientierung.

Welche konkreten Personal- und Sachkosten förderfähig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Förderaufruf – detaillierte Angaben siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag

  1. Beratung & Vorbereitung: Vorhabenkonzept erstellen und die Einhaltung der Fördergrundsätze prüfen.
  2. Antragstellung: Förderantrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle einreichen.
  3. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Projektumsetzung beginnen.
  4. Nachweis & Auszahlung: Verwendungsnachweis erbringen und die Mittel abrufen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf Fördermittel.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Freistaat Sachsen
Region Sachsen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu ESF Plus Gleichstellung Sachsen

Wer ist für die ESF Plus Gleichstellung Sachsen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen mit Vorhaben im Freistaat Sachsen.

Wie hoch ist die Förderquote bei diesem Programm?

Die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge sind im Basisdatensatz nicht als Festbetrag angegeben – siehe Förderrichtlinie beziehungsweise den jeweiligen Förderaufruf.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem offiziellen Maßnahmebeginn gestellt werden. Ein vorzeitiger Projektstart führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Welche Themenschwerpunkte werden konkret gefördert?

Gefördert werden Bildungsmassnahmen, Beratung und Aufklärungsprojekte, die geschlechtsspezifischen Rollenbildern bei der Berufs- und Studienwahl entgegenwirken.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.