ESF Plus-Richtlinie: Förderung der Selbstständigkeit von Frauen in Sachsen
Wer bekommt was? Klartext zur Förderung
Die ESF Plus-Richtlinie „Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027“ – Modul A – richtet sich an Akteure in Sachsen, die sich für die Stärkung der Position von Frauen im Wirtschaftsleben einsetzen. Im Fokus stehen dabei explizit Vorhaben, die die Selbstständigkeit von Frauen fördern oder deren berufliche Entwicklung unterstützen. Unternehmen, aber auch Verbände und andere Vereinigungen können hierfür Zuschüsse beantragen. Die konkreten Förderkonditionen, insbesondere die Höhe der Unterstützung, sind abhängig vom jeweiligen Projekt und den Bestimmungen der aktuellen Förderrichtlinie.
- Ihr Unternehmen, Verband oder Ihre Vereinigung in Sachsen ansässig ist.
- Sie konkrete Vorhaben planen, die die Selbstständigkeit von Frauen fördern.
- Ihr Projekt zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben beiträgt.
- Sie in einer der genannten Branchen (Dienstleistungen, Handwerk, Handel, Kultur, produzierendes Gewerbe etc.) tätig sind.
- Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Frauenförderung oder Gleichstellung im Erwerbsleben hat.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb Sachsens liegt.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die genauen förderfähigen Kosten definieren sich über die spezifischen Projektmodule und die detaillierten Richtlinien der ESF Plus-Richtlinie. In der Regel werden Ausgaben anerkannt, die direkt der Umsetzung des geförderten Vorhabens dienen, wie beispielsweise Personalkosten für Projektmitarbeiter, Kosten für externe Dienstleistungen, Sachausgaben für Kampagnen oder Veranstaltungen sowie spezifische Investitionen, die der Projektumsetzung dienen. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Programms.
So läuft der Antrag
- Informationsbeschaffung – Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Richtlinie und die spezifischen Förderaufrufe auf der Webseite des sächsischen Arbeitsministeriums oder der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
- Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Ziele, Maßnahmen, Zielgruppen und den Finanzierungsplan Ihres Vorhabens klar darlegt.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Förderantrag über das vorgegebene Online-Portal oder die entsprechenden Formulare fristgerecht ein. Beachten Sie hierbei die jeweiligen Aufruffristen.
- Prüfung und Bescheid – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bei positiver Entscheidung.
Eckdaten zur ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Vorhaben – siehe Richtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Vorhaben – siehe Richtlinie |
| Fördergeber | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) in Kooperation mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) |
| Region | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen, Verbände, Vereinigungen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur ESF Plus Frauen Sachsen Förderung
Wer kann die ESF Plus Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände und Vereinigungen aller Größen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die ihren Sitz in Sachsen haben und Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen oder zur Gleichstellung im Erwerbsleben planen.
Welche Projekte werden im Rahmen der ESF Plus Frauen Sachsen Richtlinie gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit von Frauen zu stärken, ihre Teilhabe am Erwerbsleben zu verbessern und die Gleichstellung in der Arbeitswelt zu fördern. Dies kann Projekte zur Beratung, Qualifizierung, Vernetzung oder zur Bewusstseinsbildung umfassen.
Wie hoch ist die Förderung für die Selbstständigkeit von Frauen in Sachsen?
Die Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem spezifischen Vorhaben und den jeweiligen Förderaufrufen. Verbindliche Informationen zu den Konditionen finden Sie in der detaillierten ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben.
Wo finde ich die genauen Antragsunterlagen und Fristen?
Alle relevanten Antragsunterlagen, Formulare und Informationen zu aktuellen Förderaufrufen und Fristen werden auf den Webseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sowie der Sächsischen Aufbaubank (SAB) bereitgestellt.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Regelungen (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist ausgeschlossen. Prüfen Sie dies im Vorfeld mit einem Förderberater.
Was bedeutet „Maßnahmebeginn“ bei dieser Förderung?
Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, an dem Sie erste verbindliche Verpflichtungen für Ihr Vorhaben eingehen (z. B. Unterschrift unter einen Liefervertrag). In der Regel muss der Antrag vor diesem Zeitpunkt gestellt und bewilligt sein, um den Förderanspruch nicht zu verlieren. Diese Regelung ist ein häufiger Stolperstein.
Ähnliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben
Neben der ESF Plus-Richtlinie für die Selbstständigkeit von Frauen in Sachsen gibt es weitere Programme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die unternehmerische Vorhaben zur Stärkung der Gleichstellung oder zur Existenzgründung unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise:
- ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben – Modul B (Sachsen)
- KfW Gründerkredit – StartGeld (bundesweit)
- Ratgeber: Existenzgründungsförderung speziell für Frauen
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.