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ErUM Physik der kleinsten Teilchen: BMBF-Förderung

Geprüft am 2026-06-15
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die BMBF-Förderung ErUM Physik der kleinsten Teilchen unterstützt Verbundprojekte zur Erforschung elementarer Bausteine der Materie. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Die Förderung erfolgt als Zuschuss über themenspezifische Aufrufe im Rahmen der ErUM-Strategie des Bundes.

Wer bekommt was? Einordnung der Redaktion

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Aktionsplan „ErUM – Erforschung von Universum und Materie“ wissenschaftliche Großprojekte der Grundlagenforschung. Das Programm ErUM Physik der kleinsten Teilchen richtet sich an Forschungsgruppen an Universitäten, Institute sowie spezialisierte Industrieunternehmen, die neuartige Technologien für Großgeräte, Detektoren oder Datenverarbeitung entwickeln.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge vom jeweiligen Bekanntmachungsaufruf sowie dem Antragstellertyp (z. B. Hochschule vs. Wirtschaftsunternehmen) abhängen, sind Einzelkonditionen der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Forschungsprojekte im Bereich Elementarteilchenphysik oder Hadronen- und Kernphysik planen.
  • Sie als Hochschule, Forschungsinstitut oder Technologieunternehmen in Deutschland tätig sind.
  • Sie Synergien durch Verbundforschung und experimentelle Großgeräte nutzen wollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um marktreife Standardinvestitionen oder reine Produktentwicklungen ohne Grundlagenbezug handelt.
  • Kein direkter Bezug zu den wissenschaftlichen Zielsetzungen der ErUM-Strategie besteht.

Förderfähige Kosten und Gegenstände

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen in experimentelle Aufbauten, Spezialhardware, Detektortechnologien und wissenschaftliche Softwareentwicklung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten die üblichen beihilferechtlichen Vorgaben gemäß AGVO, während für Hochschulen und Forschungseinrichtungen spezifische Ausgaben- beziehungsweise Kostenbasen anzusetzen sind – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag bei der ErUM Physik der kleinsten Teilchen Förderung

  1. Bekanntmachung prüfen: Einreichung von Projektskizzen erfolgt in der Regel im Rahmen spezifischer Aufrufe über den beauftragten Projektträger.
  2. Skizzeneinreichung: Begutachtung der wissenschaftlichen Exzellenz und Verwertungsplanung durch Fachexperten.
  3. Förmlicher Antragsaufruf: Nach positiver Bewertung werden die Partner zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags über das Portal easy-Online aufgefordert.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bereits die Zusage von Liefer- oder Leistungsverträgen vor der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns schließt eine Förderung aus.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderbereich Forschung Innovation Themenspezifisch
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur ErUM Physik der kleinsten Teilchen Förderung

Wer ist für das Programm ErUM Physik der kleinsten Teilchen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Aufrufs und dem Rechtsstatus der Antragsteller. Für Hochschulen sind Abdeckungen bis zu 100 % möglich, für Unternehmen gelten die beihilferechtlichen Intensitäten – siehe Förderrichtlinie.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Einreichung erfolgt im Rahmen befristeter Förderaufrufe und Stichtage. Die aktuellen Fristen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.

Können Verbundprojekte gefördert werden?

Ja, Kooperationen zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und Industriepartnern werden im Rahmen der ErUM-Strategie ausdrücklich begrüßt.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.