Erschwernisausgleich Bremen: Zuschuss für Naturschutz
Wer bekommt was beim Erschwernisausgleich Bremen?
Die Richtlinie Erschwernisausgleich richtet sich an landwirtschaftliche sowie forst- und fischwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Bremen. Wer Flächen in gesetzlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft bewirtschaftet, unterliegt häufig Nutzungseinschränkungen – etwa Auflagen zum Düngereinsatz, zu Schnittzeitpunkten oder zur Beweidung. Der Erschwernisausgleich dient dazu, die dadurch entstehenden Ertragsverluste finanziell zu kompensieren.
- Sie ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen im Land Bremen führen.
- Ihre Flächen in ausgewiesenen geschützten Teilen von Natur und Landschaft liegen.
- Ihnen durch gesetzliche oder verordnete Bewirtschaftungsbeschränkungen Ertragsausfälle entstehen.
- Ihr Betrieb außerhalb des Bundeslandes Bremen liegt.
- Keine rechtsverbindlichen Naturschutzauflagen oder Schutzgebietsverordnungen greifen.
- Die Bewirtschaftung ohne zusätzliche naturschutzbedingte Einschränkungen erfolgt.
Förderfähige Maßnahmen und Gegenstand der Zuwendung
Gefördert wird die Einhaltung naturschutzfachlicher Vorgaben auf geschützten Flächen im Land Bremen. Dazu gehören Bewirtschaftungsauflagen in Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten oder geschützten Landschaftsbestandteilen, die über die Erfordernisse der guten fachlichen Praxis hinausgehen und einen nachweisbaren Ertragsnachteil mit sich bringen.
Antragsablauf für den Erschwernisausgleich Bremen
- Betroffenheit und Fläche prüfen: Ermitteln Sie, welche landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten im Land Bremen liegen und welchen Auflagen sie unterliegen.
- Dokumente vorbereiten: Stellen Sie Flächennachweis, Bewirtschaftungsverträge sowie Nachweise über Ertragsminderungen zusammen.
- Antrag einreichen: Reichen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Umweltbehörde in Bremen vor Beginn der Bewirtschaftungsperiode ein.
- Bewilligung abwarten: Nach Prüfung durch die Behörde erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Bremen (Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft) |
| Region | Bremen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zum Erschwernisausgleich Bremen
Wer ist für den Erschwernisausgleich Bremen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind land-, forst- und fischwirtschaftliche Betriebe (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), die Flächen im Land Bremen bewirtschaften, welche in ausgewiesenen Schutzgebieten liegen.
Wie hoch ist die Ausgleichszahlung?
Die genaue Förderhöhe und Ausgleichsquote sind abhängig von den spezifischen Auflagen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung – siehe Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Bewirtschaftungsmaßnahme beziehungsweise innerhalb der von der Bewilligungsbehörde festgesetzten Fristen gestellt werden.
Wo wird der Erschwernisausgleich beantragt?
Zuständig für die Bewilligung und Abwicklung ist die zuständige Landwirtschafts- beziehungsweise Umweltbehörde des Landes Bremen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.