ERP-Bremer Förderkredit KMU: Finanzierung mit Haftungsfreistellung
Der ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU) ist ein wichtiges Instrument für die Unternehmensfinanzierung und Existenzgründung in Bremen. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Existenzgründende aus verschiedenen Branchen, die Investitionen tätigen oder Betriebsmittel finanzieren möchten. Die Förderung erfolgt über Ihre Hausbank, wobei ein Teil des Kreditrisikos durch die Haftungsfreistellung abgedeckt wird.
Dieses Programm ist besonders relevant für Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, eine vollständige Finanzierung über ihre Hausbank zu erhalten. Durch die Risikoteilung wird der Zugang zu Kapital erleichtert und die Realisierung von Wachstumsvorhaben oder die Festigung der Geschäftstätigkeit unterstützt.
- Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Bremen führen.
- Sie Ihr Unternehmen in Bremen gründen oder festigen möchten.
- Sie Investitionen planen oder Betriebsmittel finanzieren müssen.
- Sie in Branchen wie Dienstleistungen, Handwerk oder produzierendem Gewerbe tätig sind.
- Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Bremens hat.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
- Sie eine reine Zuschussförderung suchen.
Förderfähige Kosten und Konditionen des ERP-Bremer Förderkredits KMU
Der ERP-Bremer Förderkredit KMU unterstützt eine breite Palette von Vorhaben. Dazu gehören in der Regel Investitionen in Anlagevermögen wie Maschinen, Gebäude oder Betriebsausstattung sowie die Finanzierung von Betriebsmitteln. Die genauen Konditionen, wie Zinssätze und Laufzeiten, werden individuell festgelegt und hängen von der Bonität des Unternehmens und dem konkreten Vorhaben ab. Eine konkrete Förderhöhe oder Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht genannt und muss der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung als Kredit vergeben wird und somit eine Rückzahlungsverpflichtung besteht. Die Haftungsfreistellung erleichtert lediglich die Kreditvergabe durch Ihre Hausbank, indem sie einen Teil des Ausfallrisikos abfedert.
So läuft der Antrag für den ERP-Bremer Förderkredit KMU
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf und besprechen Sie Ihr Vorhaben sowie die Möglichkeiten des ERP-Bremer Förderkredits KMU. Die Bank wird Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen unterstützen.
- Antragstellung bei der Hausbank – Ihre Hausbank reicht den Antrag inklusive aller benötigten Unterlagen bei der Bremer Aufbau-Bank ein.
- Prüfung und Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bremer Aufbau-Bank und Ihre Hausbank erhalten Sie eine Zusage.
- Auszahlung und Umsetzung – Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Kredits über Ihre Hausbank, und Sie können Ihr Vorhaben umsetzen.
Eckdaten zum ERP-Bremer Förderkredit KMU
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bremer Aufbau-Bank |
| Region | Bremen |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum ERP-Bremer Förderkredit KMU
Wer kann den ERP-Bremer Förderkredit KMU beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründende mit Sitz in Bremen. Dies umfasst Betriebe aus dem Dienstleistungssektor, dem produzierenden Gewerbe, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Handwerk, dem Gastgewerbe und Tourismus sowie Freiberufler.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Grundsätzlich werden Investitionen in Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude) sowie die Finanzierung von Betriebsmitteln unterstützt. Eine detaillierte Liste der förderfähigen Vorhaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Wie hoch ist die Förderung und welche Konditionen gelten?
Die Förderhöhe und die genauen Konditionen wie Zinssätze und Laufzeiten sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem individuellen Vorhaben und der Bonität des Antragstellers. Diese Informationen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen und werden im Gespräch mit Ihrer Hausbank konkretisiert.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich?
Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen hängt von den spezifischen Beihilferegeln und den jeweiligen Förderrichtlinien ab. In vielen Fällen ist eine Kombination, insbesondere mit anderen KfW-Programmen oder Landesförderungen, unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits einen verbindlichen Kaufvertrag unterschrieben oder mit der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen haben, bevor der Antrag eingereicht und bewilligt wurde, entfällt der Förderanspruch in der Regel komplett. Achten Sie daher unbedingt auf den korrekten Zeitpunkt der Antragstellung.
Ähnliche Förderprogramme für Unternehmen in Bremen
Neben dem ERP-Bremer Förderkredit KMU gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in Bremen. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Digitalisierung wie der Digitalbonus Bremen oder spezifische Gründungsförderungen der Bremer Aufbau-Bank. Auch bundesweite Programme der KfW oder der BAFA können je nach Vorhaben relevant sein. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die passende Förderung zu finden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.